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Wahlbarriere adé? Schleswig-Holstein kämpft für barrierefreie Wahllokale!

Am 23. Februar wird die Bundestagswahl 2025 abgehalten. Doch in Schleswig-Holstein sind nur 85% der Wahllokale barrierefrei. Lesen Sie, welche Optionen es für Menschen mit Behinderungen gibt.

Am 23. Februar 2025 steht die Bundestagswahl an, und in Schleswig-Holstein sind derzeit nur rund 85 Prozent der Wahllokale barrierefrei. Dies stellt eine erhebliche Hürde für Menschen mit Behinderungen dar, die ihr Wahlrecht ausüben möchten. Die Auswahl der Wahlräume wird jedoch unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit getroffen, was eine positive Entwicklung darstellt. Wahlbenachrichtigungen informieren über die Barrierefreiheit der jeweiligen Lokale und enthalten wichtige Kontaktadressen für Rückfragen, sodass Wähler rechtzeitig informiert werden können. LN Online berichtet, dass diese Maßnahmen noch nicht überall ausreichend umgesetzt sind.

Besonders wichtig für blinde und sehbeeinträchtigte Personen sind die zur Verfügung gestellten Wahlschablonen, die von Blindenvereinen angeboten werden. Diese Schablonen ermöglichen es, den Stimmzettel eigenständig auszufüllen und so das Wahlgeheimnis zu wahren. Geldmittel für die Herstellung dieser Schablonen werden von der Bundesregierung vollständig erstattet, wodurch sichergestellt wird, dass blinde und sehbehinderte Wähler nicht benachteiligt werden. Die Bundeswahlleiterin hebt hervor, dass die Schablonen eine wichtige Hilfe darstellen, um die Unabhängigkeit dieser Wählergruppe zu fördern.

Unterstützung für Menschen mit Behinderungen

Das Wahlrecht muss persönlich ausgeübt werden, was bedeutet, dass eine Vertretung nicht gestattet ist. Jedoch können Unterstützer in die Wahlkabine mitgebracht werden, solange sie die Wahlentscheidung nicht beeinflussen. Diese Regelung sorgt für Verwirrung und Unsicherheit bei den Betroffenen. Barbara Fickert, eine engagierte Wählerin mit Sehbeeinträchtigung, hat aufgrund früherer Erfahrungen beschlossen, nur noch per Briefwahl zu wählen. Dort übernimmt ihr Partner die Aufgabe, das Kreuz an der von ihr angegebenen Stelle zu setzen. Ihre Befürchtung, die Wahlschablone nicht korrekt zu nutzen und dadurch fehlerhaft zu wählen, ist nachvollziehbar. Aktion Mensch veranschaulicht, dass solche Erlebnisse weit verbreitet sind.

Beide, Fickert und ihre Kollegin Gersdorff, betonen die Wichtigkeit des persönlichen Wahlgangs als Teilhabe an der Demokratie. Sie sind überzeugt, dass der Zugang zum Wahllokal für Menschen mit Behinderungen von großer Bedeutung ist. Dennoch kristallisiert sich heraus, dass die derzeitigen Barrieren und Einschränkungen in vielen Wahllokalen eine tatsächliche Teilhabe an demokratischen Prozessen stark behindern. Kritik wurde auch an der Tatsache geübt, dass Assistenz in der Wahlkabine nicht erlaubt ist, was für viele als Entmündigung empfunden wird.

Die bevorstehende Wahl im Februar erfordert von allen Akteuren, die Gegebenheiten für die Wähler mit Behinderungen weiter zu verbessern. Nur durch einheitliche Standards und echte Barrierefreiheit kann gewährleistet werden, dass jeder die Möglichkeit hat, sein demokratisches Recht auszuüben, ohne sich dabei auf unangemessene Rahmenbedingungen einstellen zu müssen.

Referenz 1
www.ln-online.de
Referenz 2
www.aktion-mensch.de
Referenz 3
bundeswahlleiterin.de
Quellen gesamt
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