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Neue Einreisebestimmungen 2025: Was Reisende jetzt wissen müssen!

Neue Einreisebestimmungen für zahlreiche Urlaubsziele ab 2025: Von elektronischen Genehmigungen bis zu Anpassungen in Visumsprozessen. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Änderungen für Ihre Reisen!

Die Einreiseregelungen für internationale Reisen haben sich in den letzten Wochen und Monaten spürbar verändert. Diese Neuausrichtung der Vorschriften betrifft insbesondere Reisende aus Deutschland und weiteren europäischen Ländern.

Ein entscheidender Aspekt ist, dass deutsche Staatsbürger mit ihrem Pass über 190 Länder ohne Visum bereisen können. Dennoch müssen sie sich an zusätzliche Einreisebestimmungen wie die Krankenversicherungspflicht und die Beantragung elektronischer Reisegenehmigungen halten, wie Ostsee-Zeitung berichtet. Reisende sollten immer im Voraus prüfen, ob sich die Einreisebedingungen kurzfristig geändert haben.

Neue Vorschriften in den Britischen Jungferninseln und Großbritannien

Für die Britischen Jungferninseln gelten seit dem 1. Januar 2025 neue Einreisebestimmungen. Reisende müssen vor ihrer Ankunft ein Online-Einreise- und Zollformular ausfüllen, das 72 Stunden vor Ankunft verfügbar ist. Die Informationen umfassen Fähr- oder Fluginformationen sowie Reisepassdaten. Bei der Einreise muss das Dokument vorgezeigt werden, während Kreuzfahrtpassagiere von dieser Regelung ausgenommen sind.

Darüber hinaus wird das Vereinigte Königreich am 5. März 2025 die elektronische Einreisegenehmigung (ETA) einführen, die für EU- und EWR-Bürger erforderlich ist. Dieser Antrag ist seit dem 27. November 2024 für Nicht-Europäer möglich und kostet 10 britische Pfund (ca. 11,85 Euro).

Regelungen im Schengen-Raum und neue ETIAS-Regularien

Im Schengen-Raum wird 2025 ein automatisiertes Ein- und Ausreisesystem (EES) für Nicht-EU-Bürger eingeführt. Dieses System dient der Verbesserung der Sicherheit und der Bekämpfung von Identitätsbetrug. Biometrische Daten der Reisenden, wie Fingerabdrücke und Gesichtserkennung, werden elektronisch erfasst und überprüft.

Ab 2025 müssen außerdem alle Besucher ohne Visum eine ETIAS-Reisegenehmigung beantragen, die speziell für die Einreise in Schengen-Mitgliedstaaten erforderlich ist. ETIAS, das für „European Travel Information and Authorization System“ steht, wurde von der Europäischen Union eingeführt, um die Grenzen der EU zu schützen und mögliche Bedrohungen zu identifizieren. Reisende aus über 50 vereinigten Länder haben die Möglichkeit, bis zu 90 Tage visumfrei im Schengen-Raum zu verweilen, sofern sie die ETIAS-Anforderungen erfüllen, wie auf ETIAS Visa erläutert wird.

Änderungen in anderen Reiseländern

In Tansania gibt es seit dem 30. Januar 2025 Änderungen bei den Visumsbestimmungen. Reisende sollten ihre Visa idealerweise elektronisch beantragen. Zudem gilt seit dem 1. Oktober 2024 eine Pflicht zur Auslandskrankenversicherung für Sansibar, die über die staatliche Website abgeschlossen werden muss.

Für Bhutan entfällt die Pflicht zur Reisekrankenversicherung, es wird jedoch empfohlen, dennoch eine abzuschließen. Die Gebühr für nachhaltige Entwicklung bleibt mit 100 US-Dollar (ca. 92 Euro) pro Nacht bestehen.

Ab dem 1. April 2025 wird in Namibia eine Visumpflicht für Staatsangehörige von Ländern ohne Visumfreiheit eingeführt, die ein E-Visum vor der Reise beantragen müssen. In Thailand wird am 1. Mai 2025 eine digitale Einreisekarte (TM6) eingeführt, die die Registrierung kostenlos ermöglicht und den Einreiseprozess beschleunigen soll. In Kambodscha ist seit dem 1. Juli 2024 eine digitale Arrival Card Pflicht, die bei Einreise vorgezeigt werden muss und die Registrierung innerhalb von sieben Tagen vor Ankunft erfordert.

In Anbetracht dieser kontinuierlichen Änderungen sollten Reisende sich gut vorbereiten und die aktuellen Einreisebestimmungen für ihr Reiseziel im Blick behalten. Zusätzliche Informationen dazu sind auf der Website des Auswärtigen Amts verfügbar, das auch über umfassende Visa- und Aufenthaltsregelungen informiert, wie auf Auswärtiges Amt zu lesen ist.

Referenz 1
www.ostsee-zeitung.de
Referenz 2
www.etiasvisa.com
Referenz 3
www.auswaertiges-amt.de
Quellen gesamt
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