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Stadion in München: Lärmdrama um Kneipe bleibt vorerst gelöst!

Eine Einigung in München sorgt dafür, dass die Fußballkneipe Stadion trotz Lärmbeschwerden abends geöffnet bleibt. Neue Auflagen sollen Lärm reduzieren und die Gäste rechtzeitig nach Hause legen.

Das berühmte Stadion an der Schleißheimer Straße in München bleibt weiterhin geöffnet. Dies ist das Ergebnis einer Einigung, die zwischen dem Betreiber und den Behörden im Hinblick auf eine Lärmbeschwerde eines Anwohners erzielt wurde. Wie die tz berichtet, drohte das Kreisverwaltungsreferat (KVR), die Lizenz der beliebten Fußballkneipe auf die Uhrzeit 22 Uhr zu beschränken. Dies hätte gravierende Auswirkungen auf den Betrieb, insbesondere da das Lokal Bundesligaspiele überträgt.

Im Zuge der Auseinandersetzung wurden neue Auflagen festgelegt. So muss beispielsweise die letzte Bestellrunde um 23.15 Uhr stattfinden. Gut gelaunte Gäste müssen bis 23.45 Uhr das Lokal verlassen, um Lärm zu vermeiden. Die Wirte, Holger Britzius und Michael Jachan, haben diese Regelung auf ihrer Facebook-Seite veröffentlicht und betonen, dass bei Nichteinhaltung die ursprünglichen Verfahren erneut in Gang gesetzt werden könnten. Zusätzlich wird den Gästen nahegelegt, auf lautes Grölen und das Klappern von Geschirr zu verzichten.

Regelungen zur Lärmemission

Lärm ist ein häufiges Thema in der Nachbarschaft, insbesondere wenn es um Sportstätten geht. Die Lärmgrenzen variieren je nach Siedlungsform und Tageszeit. Laut MDR sind tagsüber die höchsten Lärmbelastungen in Gewerbegebieten bei 65 dB(A) und in Wohngebieten bei 55 dB(A) akzeptabel. Während nächtlicher Ruhezeiten werden die Werte jedoch drastisch gesenkt.

Verschiedene Lärmbereichsstufen sehen vor, dass in normalen Wohngebieten tagsüber maximal 55 dB(A) und nachts nur noch 40 dB(A) erreicht werden dürfen. Eine kleine Überschreitung um bis zu 10 dB ist an bis zu 18 Tagen im Jahr zulässig. Doch das sportliche Treiben muss angepasst werden, da die Anwohner auch ein Recht auf Ruhe haben. Laut Juraforum gibt es klare Richtlinien, die die Geräuschspitzen regeln. Ab 65 dB(A) wird Stress für den Körper ausgelöst, während Werte über 80 dB(A) potenzielle Gehörschäden zur Folge haben können.

Auswirkungen der Lärmbeschwerde

Wegen der bestehenden Lärmbeschwerde wird das Stadion in diesem Jahr nicht in der Lage sein, den Super Bowl zu übertragen. Diese Entscheidung stellt einen weiteren Rückschlag für die Betreiber dar, die daher gezwungen sind, neue Wege zur Zufriedenheit der Anwohner zu finden, ohne den Betrieb zu gefährden.

Die als Bühne dienende Sportstätte hat sich verpflichtet, leise zu kehren und aufzuräumen, um um Mitternacht Ruhe zu garantieren. Dies ist Teil der neuen Vereinbarungen, die der Lärmminderung dienen sollen. Anwohner erhalten die Möglichkeit, sich bei den zuständigen Immissionsschutzbehörden zu beschweren, wenn die festgelegten Grenzwerte überschritten werden. Diese Behörde kann in solchen Fällen auch Auflagen erteilen.

Die Situation verdeutlicht die Herausforderungen, die Betreiber von Sportstätten in städtischen Gebieten bewältigen müssen, um sowohl ihrer Funktion als Unterhaltungsort gerecht zu werden als auch den berechtigten Interessen der Anwohner nach wahrgenommener Ruhe Rechnung zu tragen. Letztendlich bleibt abzuwarten, wie sich die neuen Regelungen auf die beliebte Kneipe und ihre Gäste auswirken werden.

Referenz 1
www.tz.de
Referenz 2
www.mdr.de
Referenz 3
www.juraforum.de
Quellen gesamt
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