Deutschland

Wichtige Fristen zur Briefwahl: Abstimmen leicht gemacht!

Die Bundestagswahl 2025 steht vor der Tür: Wähler können ab jetzt Briefwahl beantragen. Fristen, Verfahren und wichtige Informationen zur Teilnahme für alle Wähler im In- und Ausland.

Die Bundestagswahl 2025 steht vor der Tür, und die Vorbereitungen für Wähler laufen auf Hochtouren. Am 28. September 2025 werden die Deutschen in Deutschland und im Ausland aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben. Die Wahllokale sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Jeder Wähler hat die Möglichkeit, ohne besonderen Grund per Briefwahl abzustimmen. Dies ermöglicht es, den Stimmzettel schon Wochen vor der Wahl bequem zu Hause auszufüllen, was der Planung vieler Wähler entgegenkommt, wie Merkur berichtet.

Für die Briefwahl müssen einige Fristen eingehalten werden. Der Wahlschein kann bis zum Freitag vor dem Wahltag, also bis 18 Uhr, beantragt werden. In Ausnahmefällen ist es sogar möglich, den Wahlschein am Wahlsonntag bis 15 Uhr zu beantragen. Informationen zur Beantragung befinden sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Diese wird frühzeitig an die Wähler versendet, weshalb es ratsam ist, sich bei Nicht-Erhalt umgehend an die zuständige Gemeinde zu wenden.

Wahlbenachrichtigung und Antragsverfahren

Die Wahlbenachrichtigung enthält wichtige Informationen, unter anderem den Antrag auf Briefwahl. Die Antragstellung kann persönlich, per E-Mail, Fax oder online erfolgen. Die Briefwahlunterlagen umfassen eine Anleitung, den Stimmzettel, sowie zwei Umschläge: einen blauen ohne Adresse und einen roten mit der Adresse der Wahlbehörde. Die Wähler setzen zwei Kreuze auf dem Stimmzettel: eines für die Erststimme (Direktkandidat) und eines für die Zweitstimme (Partei).

Die ausgefüllten Unterlagen können kostenlos per Post zurückgeschickt oder direkt im Wahlamt abgegeben werden. Für die Rücksendung aus dem Ausland müssen Wähler jedoch das Porto selbst tragen. Es ist wichtig, alle Unterlagen rechtzeitig abzusenden, damit diese am Wahlsonntag berücksichtigt werden.

Besonderheiten für Deutsche im Ausland

Für Deutsche, die im Ausland leben und nicht mehr in Deutschland gemeldet sind, gelten spezielle Regelungen. Sie müssen einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen, um an der Wahl teilnehmen zu können. Dies ist eine Voraussetzung, die die Bundeswahlleiterin in ihren Mitteilungen betont. Der Antrag muss bis spätestens 7. September 2025 bei der zuständigen Gemeindebehörde eingegangen sein. Es werden zwei unterschiedliche Antragsformulare angeboten, abhängig davon, ob der Antragsteller nach der Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt hat oder nicht.Bundeswahlleiterin weist darauf hin, dass ein frühzeitiges Einreichen des Antrags empfohlen wird.

Wahlberechtigte im Ausland können ihre Briefwahlunterlagen über die Deutschen Vertretungen anfordern. Sie müssen dabei im Voraus einen Termin absagen, um den amtlichen Kurierweg für die Wahlunterlagen zu nutzen. Die Wahlunterlagen müssen in einem gesonderten, verschlossenen Umschlag eingelegt und eindeutig als Wahlsache gekennzeichnet werden. Die Kosten für die Weiterleitung der Unterlagen trägt der Wahlberechtigte.Diese Informationen sind besonders wichtig für die Wähler, die sicherstellen wollen, dass ihre Stimmen rechtzeitig und ordnungsgemäß abgegeben werden.

Referenz 1
www.merkur.de
Referenz 2
bundeswahlleiterin.de
Referenz 3
bundeswahlleiterin.de
Quellen gesamt
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