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Bundesnetzagentur zögert: Krisenmechanismus vor Wahlen nicht aktiviert!

Der Krisenmechanismus des Digital Services Act steht vor der Bundestagswahl auf der Kippe. Trotz wachsender Desinformationsbedrohungen zögert die Bundesnetzagentur. Was bedeutet das für die Wahlen?

In den letzten Wochen hat sich die Diskussion um den Krisenmechanismus des Digital Services Act (DSA) intensiviert, insbesondere im Hinblick auf die bevorstehenden Bundestagswahlen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Befugnis, diesen Mechanismus zu aktivieren, wenn es ernsthafte Bedrohungen aus dem Ausland gibt, wie Freilich Magazin berichtet. An der Spitze dieser wichtigen Institution steht Klaus Wolfgang Müller, ein ehemaliger Politiker der Grünen.

Die politische Lage wird zusätzlich durch eine Vielzahl von Desinformationskampagnen belastet. Beobachter warnen vor einer zunehmenden russischen und amerikanischen Einflussnahme, die besonders im Vorfeld der Wahl spürbar ist. Dies wird auch durch die öffentliche Positionierung von Elon Musk als Eigentümer von X (früher Twitter) verstärkt, der sich klar pro AfD äußert. Diese Situation stellt eine erhebliche Herausforderung für die Integrität der anstehenden Wahlen dar.

Krisenmechanismus als Instrument gegen Desinformation

Der DSA, der 2023 in Kraft trat, soll auf solche Krisen reagieren. Er sieht vor, dass die BNetzA beim European Board for Digital Services (EBDS) Alarm schlägt, um eine mögliche Krise zu melden. Allerdings zögert die BNetzA derzeit, trotz klarer Warnsignale, und möchte zunächst eine Einschätzung der EU-Kommission abwarten. Kritiker, wie Professorin Jeanette Hofmann, betonen, dass die EU-Kommission der Meinung ist, nationale Behörden wie die BNetzA sollten eigenständig Krisen erkennen und reagieren können, anstatt abzuwarten.

Bislang wurde der Krisenmechanismus nur einmal aktiviert, und zwar als Reaktion auf die Covid-19-Pandemie und den russischen Angriff auf die Ukraine. Bei der letzten Sitzung des EBDS wurde die Situation im Zusammenhang mit den Bundestagswahlen besprochen, jedoch kam es nicht zur Aktivierung des Mechanismus. Der Digitalminister Volker Wissing bezeichnete den DSA als „scharfes Schwert“, das gegen Bedrohungen aus der digitalen Welt eingesetzt werden sollte. An diesem Punkt scheint jedoch noch kein Dringlichkeitsgefühl in der deutschen Regierung zu herrschen.

Die Rolle der großen Online-Plattformen

Obwohl Deutschland eine Initiative gestartet hat, um gegen Wahlbeeinflussung vorzugehen, wie in einem Bericht von Euractiv erwähnt, sieht die BNetzA derzeit keine akute Krise. Das hat in der politischen Landschaft für Unruhe gesorgt, insbesondere als im Digitalausschuss des Bundestages kürzlich Vertreter von großen Online-Plattformen wie X, Meta und TikTok eingeladen wurden, die jedoch absagten.

Der DSA erfordert von sehr großen Online-Plattformen (VLOPs), regelmäßig Risiken zu identifizieren, die aus ihren Diensten resultieren. Dazu zählen die Verbreitung von Desinformation und die integrative Bedrohung für die Wahlen. Plattformen sind verpflichtet darzulegen, welche Maßnahmen sie zur Minderung dieser Risiken ergreifen, was laut EU-Repräsentation auch die Zusammenarbeit mit unabhängigen Faktenprüfern umfasst.

Trotz dieser Möglichkeiten bleibt ungewiss, inwiefern der Krisenmechanismus des DSA tatsächlich vor den Bundestagswahlen eingesetzt wird. Die Debatte um die Rolle von Technologieplattformen und deren Verantwortung zur Bekämpfung von Desinformation gewinnt zunehmend an Bedeutung. Während einige Parlamentarier Druck auf die Regierung ausüben, herrscht insgesamt eine gewisse Zurückhaltung im Hinblick auf eine aktive Nutzung des DSA, da ein direktes Vorgehen gegen Akteure wie die AfD potenziell negative Auswirkungen auf den Wahlprozess haben könnte.

Referenz 1
www.freilich-magazin.com
Referenz 2
www.euractiv.de
Referenz 3
germany.representation.ec.europa.eu
Quellen gesamt
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