EilenburgNordsachsenParteiPolizeiTaucha

Wahlplakate in Nordsachsen: Vandalismus wütet vor der Wahl!

Wahlplakate in Nordsachsen sind seit Januar 2023 Ziel von Vandalismus. Parteien berichten von Schäden und Diebstahlen. Die rechtlichen Folgen bleiben oft unklargestellt. Erfahren Sie mehr über diese Problematik.

Wahlplakate in Nordsachsen sind seit Mitte Januar 2023 an zahlreichen Straßen präsent, aber die vorgegebene Sichtbarkeit ist in Gefahr. Im Laufe des vergangenen Super-Wahljahres mussten viele Parteien erhebliche Schäden an ihren Plakaten hinnehmen. Berichte über Vandalismus kommen nicht nur von den großen Parteien wie der CDU, SPD und FDP, sondern auch von den Grünen und der Linken. Die AfD hat in diesem Zusammenhang nicht Stellung bezogen. Laut Sächsische.de sind rund 4000 A1-Plakate der CDU angebracht worden, mit erfreulich wenigen Schäden – insgesamt maximal zehn. Dagegen weisen die SPD und die FDP mit jeweils etwa 1500 A1-Plakaten ebenfalls nur geringe Beschädigungen auf.

Die Linke, die in Nordsachsen 1200 Plakate aufgestellt hat, klagt über ein größeres Ausmaß an Vandalismus. Von deren Plakaten sind mindestens 30 verschwunden und 20 wurden beschädigt, insbesondere in den Städten Taucha und Eilenburg. Zudem stellen sich Probleme bei den großen Plakaten im Landkreis ein, da Regen und feuchte Kleber oft die Standfestigkeit beeinträchtigen. Die CDU hat beispielsweise von 20 großen Plakaten etwa die Hälfte verloren. Auch die Grünen und die Linke berichten von Verlusten, während Claudia Kurzweg von den Grünen zusätzlich über verbale Angriffe während des Plakatierens berichtet und in diesem Jahr weniger Plakate aufhängt.

Rechtliche Aspekte von Vandalismus

Trotz dieser Vorfälle wird Sachbeschädigung eher selten zur Anzeige gebracht. Einige Parteien, wie die Linke und die CDU, haben jedoch angekündigt, rechtliche Schritte zu prüfen. Marcel Franke von der FDP empfindet Vandalismus zwar als störend, plant aber keine weiteren Maßnahmen. Diese Vorfälle stehen im Kontext der rechtlichen Rahmenbedingungen: Wahlplakate sind Eigentum der Parteien, die sie aufstellen, und ihre Beschädigung oder Zerstörung stellt eine strafbare Sachbeschädigung dar. Dies bestätigt auch Tagesschau.de.

Sachbeschädigung ist gegeben, wenn das Plakat nach der Veränderung nicht mehr so aussieht wie zuvor. Denn laut anwalt.org können die Strafen für die Zerstörung von Wahlplakaten Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren umfassen. Bei verfassungsfeindlichen Symbolen kann die Freiheitsstrafe sogar bis zu drei Jahren betragen. Bei Erwischtwerden droht ein Strafverfahren, das auch nach der Wahl anhängig gemacht werden kann.

Gesellschaftliche Verantwortung

Es ist wichtig zu beachten, dass Bürger keine Selbstjustiz bei möglicherweise volksverhetzenden Inhalten üben sollten. Stattdessen wird empfohlen, der Polizei problematische Plakate zu melden. Diese kann dann die entsprechenden Maßnahmen ergreifen und die Ermittlungen einleiten. Gemeinden sind ebenfalls gefragt, indem sie auf problematische Plakate hinweisen können. Kommt eine Partei einer Aufforderung zum Abhängen ihrer Plakate nicht nach, hat die Gemeinde das Recht, diese abzunehmen.

Die Vorfälle in Nordsachsen zeigen, dass politischer Vandalismus nicht nur ein rechtliches, sondern auch ein gesellschaftliches Problem darstellt. Es bleibt abzuwarten, wie die Parteien mit diesen Herausforderungen umgehen werden und ob die rechtlichen Konsequenzen, die auf Plakatierer zukommen können, den Vandalismus eindämmen können.

Referenz 1
www.saechsische.de
Referenz 2
www.tagesschau.de
Referenz 3
www.anwalt.org
Quellen gesamt
Web: 8Social: 120Foren: 74