GesetzMecklenburg-Vorpommern

Tariftreuegesetz in MV: Versprochen, aber ohne Wirkung!

Mecklenburg-Vorpommern kämpft mit der Umsetzung des Tariftreuegesetzes. Ein Jahr nach der Verabschiedung bleibt der erhoffte Anstieg der Tariflöhne aus. Was sind die Gründe dafür?

Das Tariftreuegesetz in Mecklenburg-Vorpommern (MV) wurde vor über einem Jahr beschlossen, hat jedoch noch nicht die erhofften positiven Auswirkungen auf die Löhne im Bundesland gezeigt. Der vorläufige Rückstand auf das gesetzlich festgelegte Ziel ist alarmierend, da die passende Verordnung zur Festlegung von Tarifregelungen und Vergabemindestlöhnen bisher fehlt. Dies wurde vom zuständigen Wirtschaftsministerium eingeräumt. Das Gesetz ist zwar gültig, allerdings steht die Mindestarbeitsbedingungenverordnung, die die relevanten Details zu Arbeitszeiten, Zuschlägen und Urlaubsregelungen klären sollte, noch aus.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hatte im Vorfeld höhere Löhne versprochen, doch mit der Umsetzung wird es eng, da die Regelung erst Anfang 2024 in Kraft treten wird. Der Mangel an repräsentativen Tarifverträgen in zahlreichen Branchen stellt eine weitere Hürde dar. Tatsächlich sind in MV seit der Jahrtausendwende die Zahlen für tarifgebundene Beschäftigte stark gesunken; heute sind es nur noch 40%. Laut aktuellen Daten verdienen Beschäftigte in tariflosen Betrieben im Schnitt 3460 Euro brutto pro Monat, was 770 Euro weniger ist als in tarifgebundenen Betrieben.

Umsetzung und Kritik am Gesetz

Die fehlenden Tarifverträge in vielen Wirtschaftsbereichen bremsen die Umsetzung des Tariftreuegesetzes erheblich. Nur in bestimmten Bereichen wie dem öffentlichen Personennahverkehr und dem Schienenpersonennahverkehr existieren derzeit tariflich geregelte Vertragsverhältnisse. Im Bauwesen sind beispielsweise nur 25 von 800 Unternehmen tarifgebunden, während der Vergabemindestlohn bei 13,50 Euro pro Stunde liegt.

Die Betreiber von Unternehmen und Wirtschaftsvertreter kritisieren das Gesetz als bürokratisch und als nicht kontrollierbar. Diese Einschätzungen verdeutlichen die Schwierigkeiten der praktischen Implementierung, während Gewerkschaften, trotz der Kritik, das Gesetz als einen positiven Ansatz anerkennen, jedoch die lange Umsetzungsdauer bemängeln.

Tarifbindung in Deutschland

Zusätzlich zeigt sich, dass die Tarifbindung stark von der Betriebsgröße abhängt. In kleinen Betrieben mit 1 bis 4 Beschäftigten liegt die Tarifbindung lediglich bei 14%, während in größeren Betrieben mit über 200 Mitarbeitern dieser Wert auf 62% steigt. Die Daten zur Tarifbindung stammen aus dem IAB-Betriebspanel und verdeutlichen die unterschiedlichen Realität für Arbeitnehmer in den ganzen Bundesländern.

Insgesamt bleibt das Tariftreuegesetz in MV hinter den Erwartungen zurück, was die Löhne und Arbeitsbedingungen betrifft. Der Druck auf die Landesregierung, effektive Lösungen zu finden, wird steigen, während die Beschäftigten und Gewerkschaften auf signifikante Fortschritte hoffen.

Nordkurier berichtet, dass die Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Tariftreuegesetzes auf die fehlenden Rahmenbedingungen zurückzuführen sind. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hebt hervor, dass das Gesetz als wichtiges Instrument gegen den Verdrängungswettbewerb gilt. Angesichts der aktuellen Entwicklungen könnte die Bundesstatistik zur Tarifbindung entscheidend für zukünftige Reformen sein.

Referenz 1
www.nordkurier.de
Referenz 2
www.bmas.de
Referenz 3
www.destatis.de
Quellen gesamt
Web: 7Social: 101Foren: 80