Bad WaldseeDeutschlandGesetzSpielWaldseeWeingarten

Flüchtlinge wollen arbeiten – doch der Lohn bleibt ein Hindernis!

Flüchtlinge in Weingarten wollen arbeiten, doch die Ausländerbehörde lehnt ihre Anstellung ab. Erfahren Sie, warum der gesetzliche Mindestlohn hier nicht ausreicht und welche Konsequenzen folgen.

Die Frage des Arbeitsmarktzugangs für Flüchtlinge in Deutschland ist erneut in den Fokus gerückt. Eine Flüchtlingssozialarbeiterin aus Bad Waldsee stellte bei der SV Druck GmbH in Weingarten eine Anfrage zur Beschäftigung von zwei Flüchtlingen. Diese sollten ab dem 1. Februar 2025 als Helfer im Versand arbeiten und dabei einen gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro erhalten, wie Schwäbische.de berichtet.

Die Zustimmung der Ausländerbehörde war für die Arbeitsaufnahme erforderlich. Doch am 20. Januar 2025 lehnte die Behörde die Beschäftigung ab, mit dem Hinweis, dass die ortsübliche Entlohnung für vergleichbare Positionen bei mindestens 14,00 Euro pro Stunde liege. Dies führte dazu, dass die Bundesagentur für Arbeit, die die Zustimmung erteilen muss, ebenfalls ablehnte. Eine Pressemitteilung der Bundesagentur erklärte, dass der gesetzliche Mindestlohn nur dann gilt, wenn keine anderen ortsüblichen Gehälter angesetzt werden können.

Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge

Flüchtlinge haben per Gesetz Anspruch auf den Mindestlohn, wenn sie über eine gültige Arbeitserlaubnis sowie eine feste Anstellung verfügen. Dies gilt auch für Aushilfen. Die komplexen Regelungen im deutschen Arbeitsrecht sind seit der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 in aller Munde. Insbesondere in den letzten Jahren gab es immer wieder Berichte über Flüchtlinge, die nicht den ihnen zustehenden Mindestlohn erhalten. Laut Arbeitsvertrag.org können die Umgehungen von gesetzlichen Regelungen ein großes Problem darstellen und viele Flüchtlinge in unsicheren Arbeitsverhältnissen halten.

Die SV Druck GmbH zahlt für alle Versandhilfstätigkeiten nur den gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro. Dies steht im Widerspruch zu den Erhebungen im Entgeltatlas, die zeigen, dass für ähnliche Berufe – wie „Helfer – Druck“ oder „Helfer/in – Lagerwirtschaft, Transport“ – deutlich höhere Löhne gezahlt werden. Ein Angestellter dieser Branche könnte somit von einem monatlichen Gehalt zwischen 2769,00 und 2863,00 Euro profitieren, was die Frage aufwirft, warum die Bundesagentur für Arbeit über den gesetzlichen Mindestlohn hinausgehende Löhne festlegen kann.

Behördliche Hürden und Konsequenzen

Weder die Ausländerbehörde noch die Bundesagentur für Arbeit scheinen bereit, von ihrer Haltung abzurücken. Dadurch gerieten die Verträge mit den Flüchtlingen vor dem geplanten Arbeitsbeginn in die Kritik und wurden schließlich gekündigt, um Unruhe im Unternehmen zu vermeiden. Flüchtlinge bleiben mangels erforderlicher Genehmigungen weiterhin arbeitslos, obwohl sie bereit sind zu arbeiten und über die nötigen Qualifikationen verfügen.

Der deutsche Gesetzgeber verpflichtet die Bundesagentur für Arbeit zur Prüfung der Arbeitsbedingungen, was einerseits tiereinsatz wie die oben beschriebenen Probleme begründet. Andererseits bleibt die Stimmung in der Öffentlichkeit angespannt. Vor dem Hintergrund dieser Vorfälle ist es fraglich, ob die bestehenden Regelungen den tatsächlichen Bedürfnissen der Flüchtlinge gerecht werden und ob künftige Reformen ins Spiel kommen.

Die angesprochene Problematik betrifft nicht nur die Flüchtlinge selbst, sondern hat auch Auswirkungen auf den gesamten Arbeitsmarkt und die Unternehmen, die auf Fachkräfte angewiesen sind. Bis eine nachhaltige Lösung gefunden wird, bleibt die Situation angespannt, was sowohl die wirtschaftliche als auch die soziale Integration der Flüchtlinge betrifft, während ihre Arbeitsuchendenn die Realität eint. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist nach wie vor viele Gesetze, die von den zuständigen Stellen beachtet werden müssen, darunter auch die Regelungen für Asylbewerber und Geduldete. So dürfen Asylbewerber unter bestimmten Bedingungen erst nach einer Wartezeit von körperlich 6 Monaten in Aufnahmeeinrichtungen arbeiten, was die Verfügbarkeit von Arbeitskräften einschränkt und den Fachkräftemangel verstärken könnte, wie auf der Webseite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales beschrieben.

Referenz 1
www.schwaebische.de
Referenz 2
www.arbeitsvertrag.org
Referenz 3
www.bmas.de
Quellen gesamt
Web: 11Social: 101Foren: 49