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Bundestag beschließt große Reformen zur Entlastung der Wirtschaft!

Am 30. Januar 2025 hat der Bundestag entscheidende Wirtschaftsvorhaben zur Bürokratieentlastung beschlossen. Die Änderungen betreffen unter anderem das Außenhandelsstatistikgesetz und das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz. Ziel ist, die Wirtschaft zu unterstützen und bürokratische Hürden abzubauen.

Am 30. Januar 2025 hat der Bundestag drei bedeutende Wirtschaftsvorhaben beschlossen, um die Bürokratiebelastungen für Unternehmen in Deutschland zu verringern. Diese Entscheidungen umfassen die Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes, das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2025 und eine Anpassung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz berichtet.

Eine zentrale Maßnahme ist die Anpassung des Außenhandelsstatistikgesetzes. Hierbei werden die Meldeschwellen für den Intrahandel, also den Warenaustausch innerhalb der EU, rückwirkend zum 1. Januar 2025 deutlich angehoben. Für den Eingang von Waren steigt die Schwelle von 800.000 Euro auf 3 Millionen Euro; bei der Versendung von Waren erhöht sich die Schwelle von 500.000 Euro auf 1 Million Euro. Diese Reform verringert die Zahl der auskunftspflichtigen Unternehmen um rund 42 Prozent und führt zu einer jährlichen Bürokratieentlastung von etwa 11,6 Millionen Euro. Dem Gesetz haben bereits der Bundesrat am 2. Oktober 2024 zugestimmt.

Unterstützung für den Mittelstand

Das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2025 wird voraussichtlich Mitte Februar 2025 in Kraft treten und legt den Grundstein für die Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung. Die ERP-Programme gelten als essenzielle Instrumente für die Finanzierungen von mittelständischen Unternehmen. Diese Regelungen zielen darauf ab, den Unternehmen in Deutschland einen erleichterten Zugang zu finanziellen Mitteln zu ermöglichen, was nicht nur für die aktuelle wirtschaftliche Lage von Bedeutung ist, sondern auch für das zukünftige Wachstum.

Die Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes sieht Maßnahmen zur Sicherstellung der Nachbesetzung von Kehrbezirken im Wärmemarkt vor. Neu eingeführt wird zudem eine Vertretungsmöglichkeit für bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegermeister durch angestellte Meister. Diese Flexibilisierung soll dazu beitragen, die Betriebe zu entlasten, ohne dass dabei Abstriche beim Brand- und Gesundheitsschutz gemacht werden.

Bürokratieabbau als zentrales Ziel

Die Bundesregierung verfolgt mit den Änderungen nicht nur die Entlastung der Unternehmen, sondern auch die Vereinfachung von administrativen Prozessen insgesamt. So sind weitere Schritte zur Reduzierung bürokratischer Pflichten in Planung, wie der Bundestag berichtet. Die Anhebung der Meldeschwellen im Intrahandel soll künftig durch Verordnungen geregelt werden, um zusätzliche Unternehmen von der Meldepflicht zu befreien.

Auch die Bundesregierung setzt sich aktiv für einen umfassenden Bürokratieabbau ein. Ein Sonderbericht mit dem Titel „Bessere Rechtssetzung und Bürokratieabbau“, der im Kabinett beschlossen wurde, skizziert verschiedene Maßnahmen. Diese umfassen die digitale Anmeldung von Autos und die Vereinfachung von Genehmigungsprozessen für Windräder. Demnach sollen bundeseinheitliche Standards die Genehmigungsverfahren beschleunigen. Im Zuge dieser Bestrebungen wurde im Januar 2023 ein Digitalcheck für neue Gesetze eingeführt, der redundant Datenabfragen vermeiden soll.

Bundesjustizminister Marco Buschmann hebt hervor, dass die Entlastung von Unternehmen eine hohe Priorität hat. Daraus resultiert die Ankündigung, verstärkt kooperativ auf europäischer Ebene zu agieren, um bürokratische Hemmnisse insbesondere im Bereich der ökologischen Transformation zu identifizieren und abzubauen. Die Möglichkeit zur Einbeziehung von Ideen und Hinweisen aus der Wirtschaft und der breiten Öffentlichkeit soll darüber hinaus die Effizienz des Bürokratieabbaus weiter erhöhen, wie die Bundesregierung informiert.

Referenz 1
www.bmwk.de
Referenz 2
www.bundestag.de
Referenz 3
www.bundesregierung.de
Quellen gesamt
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