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Bundestag beschließt neuen Mutterschutz bei Fehlgeburten ab der 13. Woche!

Am 1. Juni 2025 tritt ein neues Gesetz in Kraft, das Frauen ab der 13. Schwangerschaftswoche nach einer Fehlgeburt Anspruch auf Mutterschutz gewährt. Diese Regelung schließt auch Selbstständige ein.

Mit einer wegweisenden Entscheidung hat der Bundestag ein neues Gesetz zum Mutterschutz verabschiedet, das künftig auch Frauen zugutekommt, die nach der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden. Diese Regelung wurde einstimmig angenommen und soll ab dem 1. Juni 2025 in Kraft treten. Bisher existierte in Deutschland kein Mutterschutz für Frauen, die eine Fehlgeburt bis zur 24. Woche erleiden, es sei denn, diese fand nach der 24. Woche statt. Schätzungen zufolge sind in Deutschland jährlich etwa 90.000 Fehlgeburten zu verzeichnen, davon etwa 6.000 zwischen der 13. und 24. Woche. Diese Entscheidung war notwendig, da jede dritte Frau im Laufe ihres Lebens eine Fehlgeburt erlebt, wie ZDF berichtet.

Die Neuregelung sieht nun eine Staffelung der Mutterschutzfristen vor: Frauen, die ab der 13. Woche eine Fehlgeburt erleiden, erhalten zwei Wochen Mutterschutz. Ab der 17. Woche sind es sechs Wochen und ab der 20. Woche sogar acht Wochen Mutterschutz. Zudem wird der Anspruch auf Mutterschaftsleistungen auf diese Fehlgeburten ausgeweitet. Diese Veränderungen erleichtern Frauen den Umgang mit einer solch belastenden Situation, ohne dass sie auf Krankschreibungen angewiesen sind, wie Spiegel feststellt.

Schutz für selbstständige Frauen

Besonders herauszustellen ist, dass die Neuregelung auch für selbstständige Frauen gilt, die gesetzlich krankenversichert sind, was etwa 75 bis 80 Prozent dieser Gruppe betrifft. Frauen, die privat versichert sind, sind von dieser Regelung jedoch ausgeschlossen. Für diese Gruppe wird eine Änderung angestrebt. Frauen haben das Recht, sich zu entscheiden, ob sie während ihrer Mutterschutzfrist, trotz Fehlgeburt, arbeiten möchten und die Frist nicht in Anspruch nehmen wollen.

Die Initiative für diesen Gesetzesentwurf wurde von Natascha Sagorski, einer betroffenen Frau, durch eine Petition ins Leben gerufen. Die Entscheidung zur Gesetzgebung erfolgte in einer Zeit, in der ein erhöhter Druck auf die Ampel-Regierung ausgeübt wurde, den Mutterschutz seit 2021 zu reformieren. Es gab bereits vorangegangene Diskussionen und Abstimmungen, während SPD, Grüne, FDP und Union sich auf einen gemeinsamen Vorschlag einigten. Auch die Opposition, darunter AfD und Linke, zeigte Unterstützung für die Ausweitung des Mutterschutzes.

Finanzielle Auswirkungen und Herausforderungen

Ein offenes Thema bleibt die Finanzierung der neuen Mutterschutzregelungen. IKK schätzt die Kosten auf etwa 12,5 Millionen Euro. Dabei wird auch der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung auf höhere Bundeszuschüsse zur Deckung der aus dem gestaffelten Mutterschutz resultierenden Kosten drängen. Während der Schutzzeit haben Frauen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, das in der Regel bis zu 13 Euro pro Tag von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt wird. Arbeitgeber müssen die Differenz zum Nettolohn tragen, können sich jedoch die Kosten von den Kassen erstatten lassen.

Diese neuen Regelungen sind ein wichtiger Schritt zur Schließung einer bedeutenden Schutzlücke im Mutterschutzrecht und stehen im Einklang mit dem Bemühen, die gesellschaftliche Anerkennung und die Unterstützung für Frauen zu erhöhen, die mit den emotionalen und physischen Folgen einer Fehlgeburt konfrontiert sind. Laut Süddeutsche stellt die Einigung einen bedeutenden Fortschritt dar, der nicht nur in der Gesetzgebung, sondern auch im gesellschaftlichen Bewusstsein eine Wende herbeiführen könnte.

Referenz 1
www.sueddeutsche.de
Referenz 2
www.spiegel.de
Referenz 3
www.zdf.de
Quellen gesamt
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