Immobilien

VR Bank Bad Salzungen kämpft gegen Ex-Vorstand: 280 Millionen Euro Verlust!

Am 29. Januar 2025 wird die VR Bank Bad Salzungen vor Gericht verklagt, nachdem Bilanzverluste von 280 Millionen Euro auf Ungereimtheiten in Finanzberichten zurückgeführt werden. Ex-Vorstände sind betroffen.

Im November 2023 legte der Vorstandschef der VR Bank Bad Salzungen, Herr Siebert, sein Amt nieder. Diese Entscheidung fiel im Kontext schwerwiegender finanzieller Unregelmäßigkeiten, die von Wirtschaftsprüfern aufgedeckt wurden. Die Prüfer wiesen auf erhebliche Verluste in der Bilanz für das Geschäftsjahr 2022 hin. Diese Verluste sind vor allem auf fehlerhafte Bewertungen von Immobilien und Firmenbeteiligungen zurückzuführen, die unter Sieberts Leitung überbewertet bilanziert wurden. Dies führte zu Bilanzverlusten von rund 280 Millionen Euro in den Jahren 2022 und 2023. Trotz seiner Niederlegung ist Siebert weiterhin bei der Bank beschäftigt, hat sich jedoch krankgemeldet.

Die Verantwortung für die finanziellen Missstände liegt auch bei den ehemaligen Vorständen Ulrich Fröhlich-Abrecht, Jan Wettstein und Christof Wehrum, die ebenfalls mit Schadenersatzforderungen konfrontiert sind. Ende 2024 forderte die VR Bank schriftlich Schadenersatz von diesen vier Ex-Vorständen, die jedoch bis jetzt noch nicht nachgekommen sind. Daher plant die Bank, ihre Forderungen einzuklagen. Die Gesamthöhe der Forderungen wird im mittleren einstelligen Millionenbereich geschätzt.

Regulatorische Maßnahmen und Sanierungsvertrag

Im Dezember 2023 wurde die VR Bank unter die Kuratel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestellt. Der Sonderbeauftragte Christian Gervais übernahm bis Ende November 2024 die Geschäfte der Bank zusammen mit neuen Vorstandsmitgliedern und wurde im November 2024 zum Vorstandsvorsitzenden ab Dezember 2024 ernannt. Um die Bank zu stabilisieren, wurde ein Sanierungsvertrag mit der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) abgeschlossen. Dieser Vertrag gewährt der Bank finanzielle Garantien und Ausgleichszahlungen im Falle von Verkäufen überbewerteter Immobilien.

Die BaFin ist seit dem 1. Januar 2022 allein verantwortlich für die Prüfung der Finanzberichte von börsennotierten Unternehmen. Der vorherige zweistufige Prozess der Prüfungen wurde vereinfacht, was zu strengeren Kontrollen geführt hat. Diese umfassen nun auch ad-hoc-Prüfungen und Stichprobenprüfungen. Die BaFin hat erweiterte Befugnisse erhalten, um Untersuchung und Aufsicht durchzuführen, und kann nun auch konkreten Hinweisen auf Verstöße nachgehen.

Pflichten der Emittenten und Transparenz

Die Finanzberichterstattungspflichten unterliegen strengen Regeln, die im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) festgelegt sind. Ein „Finanzbericht“ umfasst unter anderem Jahresabschlüsse, Lageberichte sowie Konzernabschlüsse. Emittenten sind verpflichtet, ihren Finanzbericht öffentlich bereitzustellen und diesen der BaFin zur Verfügung zu stellen. Fristen zur Veröffentlichung von Hinweisbekanntmachungen sind festgelegt, um transparente Informationen zu gewährleisten. Die nächste Aktualisierung der Liste betroffener Unternehmen, die am organisierten Markt gehandelt werden, erfolgt am 1. Juli 2025.

Die Maßnahmen der BaFin und die anhaltenden Sanierungsbemühungen der VR Bank reflektieren die ernsthaften Herausforderungen, denen sich die Kreditinstitute in der aktuellen wirtschaftlichen Lage gegenübersehen. Die Bank befindet sich in einem kritischen Umstrukturierungsprozess, der maßgeblich durch regulatorische Auflagen und interne Umstrukturierungen geprägt wird.

Für weitere Informationen zu den Aufsichtsmaßnahmen und den Regelungen können die Leser die Artikel auf MDR, BaFin – Bilanzkontrolle und BaFin – Finanzberichterstattung besuchen.

Referenz 1
www.mdr.de
Referenz 2
www.bafin.de
Referenz 3
www.bafin.de
Quellen gesamt
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