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Ärzte unter Beschuss: Fehlbehandlung kostet Mann das Leben in Gehrden!

Ute Meyer klagt nach dem Tod ihres Ehemanns wegen mutmaßlicher Fehlbehandlung im Robert-Koch-Krankenhaus. Anwalt fordert 150.000 Euro Schadensersatz und kritisiert unzureichende Ärzteleistungen.

Die Tragödie um den Tod von Ute Meyers Ehemann wirft Fragen zur Qualität der medizinischen Versorgung auf. Der 73-Jährige wurde am 3. März 2023 mit starken Schmerzen im Oberbauch ins Robert-Koch-Krankenhaus in Gehrden eingeliefert. Die behandelnden Ärzte vermuteten eine akute Entzündung der Bauchspeicheldrüse. Doch die Behandlung, wie sie saechsische.de berichtet, ließ zu wünschen übrig. Sie fortschritt nur schleppend, und es wurde eine unzureichende Schmerzmedikation verabreicht. Michael Timpf, der Anwalt der Familie, spricht in diesem Zusammenhang von einer „deutlichen Fehlbehandlung“ und stützt sich dabei auf zwei medizinische Gutachten.

Die Ärztekammer hat festgestellt, dass die Ärzte haftungsrechtlich in der Verantwortung stehen. Es wurden Mängel in der Befundung, Überwachung und den Untersuchungen dokumentiert. Es kam zu einer zwei- bis dreitägigen Verzögerung in der Behandlung, und die Notwendigkeit eines Aufenthalts auf der Intensivstation wurde nicht rechtzeitig erkannt. Nach Einschätzung von Timpf war es zu spät, um den Ehemann zu retten, als er schließlich auf die Intensivstation verlegt wurde.

Rechte der Patienten und ärztliche Pflichten

In Deutschland sind Patienten durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Arzthaftungsgesetz geschützt, die klare Anforderungen an die medizinische Behandlung stellen. Jede ärztliche Maßnahme muss medizinisch indiziert sein, die Einwilligung des Patienten nach ausreichender Aufklärung eingeholt werden und gemäß fachlichem Standard durchgeführt werden. Das Missachten dieser Anforderungen kann zu einer Haftung des Arztes führen, wie in patientenanwalt.de erläutert wird.

Die Definition eines Behandlungsfehlers ist nicht einheitlich. Er kann sowohl in aktiver Handlung als auch in Untätigkeit bestehen, wenn beispielsweise eine medizinisch notwendige Behandlung unterlassen wird. Ute Meyer und ihr Anwalt fordern nun Schadensersatz in Höhe von 150.000 Euro und ziehen rechtliche Schritte in Erwägung, um die Verantwortlichkeit der Klinik klarzustellen.

Diagnosefehler und deren Folgen

Ein weiterer Aspekt sind die Diagnosefehler, die ebenfalls eine gravierende Rolle spielen können. Falsche oder unzureichende Erkennung von Erkrankungen kann den Verlauf der Behandlung massiv negativ beeinflussen, was in vielen Fällen zu Verzögerungen bei notwendigen Therapien führt. Ursachen hierfür sind oft suboptimale Kommunikation zwischen Arzt und Patient sowie fehlerhafte Interpretationen von Untersuchungsergebnissen, wie medizin-anwalt.net aufzeigt.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen betonen, dass Ärzte nach anerkannten Standards behandeln müssen. Bei Fehldiagnosen müssen nachweislich medizinische Standards verletzt worden sein und ein Gesundheitsschaden muss entstanden sein, um Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen zu können.

Die Entscheidung, ob die Behandlung der Klinik den medizinischen Standards entsprochen hat, bleibt weiterhin umstritten. Die Klinik selbst, das Klinikum Region Hannover (KRH), weist die Schlichtungsentscheidung der Ärztekammer zurück und hält ihre medizinischen Vorgehensweisen für korrekt. Unter Berufung auf die Ergebnisse der Behandlung sind Ute Meyer und ihr Anwalt jedoch fest entschlossen, die Ursachen für den Tod ihres Ehemannes rechtlich zu klären.

Referenz 1
www.saechsische.de
Referenz 2
patientenanwalt.de
Referenz 3
medizin-anwalt.net
Quellen gesamt
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