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Immer mehr Kinder in BW gegen Masern geimpft – Erfreuliche Entwicklung!

In Baden-Württemberg sind mehr Vorschulkinder gegen Masern geimpft – 97 % in den Schuleingangsuntersuchungen 2023. Ein Anstieg, der durch das Masernschutzgesetz von 2020 gefördert wurde.

In Baden-Württemberg ist die Impfquote gegen Masern bei Kindern deutlich gestiegen. Aktuelle Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen aus dem Jahr 2023 zeigen, dass 97 Prozent der untersuchten Vorschulkinder vollständig geimpft sind. Dies stellt einen signifikanten Anstieg im Vergleich zu 2019 dar, als nur 90 Prozent der Kinder den vollständigen Impfschutz hatten. Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) begrüßte diese Entwicklung und bezeichnete den Anstieg als bedeutend, wobei das neue Masernschutzgesetz, das 2020 in Kraft trat, als Hauptgrund für die steigenden Impfzahlen gilt.

Das Masernschutzgesetz verpflichtet Eltern, ihre Kinder impfen zu lassen, bevor sie ein Kita, einen Hort oder eine Schule besuchen. Diese Regelung hat dazu geführt, dass die Impfquote seit ihrer Einführung kontinuierlich über der erforderlichen 95-Prozent-Marke liegt, die für die Ausrottung der Krankheit notwendig ist. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt den ersten Masernimpfstoff für Kinder im Alter von elf Monaten und die zweite Impfung mit 15 Monaten. Auch bestimmte Erwachsene sollten sich impfen lassen, falls ihr Impfstatus unklar ist oder sie nur eine Impfung in der Kindheit erhalten haben.

Die Masern: Gefährliche Infektionskrankheit

Masern gelten als eine der ansteckendsten Infektionskrankheiten weltweit und können bei Kleinkindern zu ernsthaften Komplikationen führen. Typische Symptome sind Fieber, Bindehautentzündung und ein charakteristischer Hautausschlag. Nach einer überstandenen Masernerkrankung erlangt der Betroffene eine lebenslange Immunität.

Eine umfassende Betrachtung der Masernsituation in Deutschland bietet ein Bericht der Nationalen Verifizierungskommission zur Elimination von Masern und Röteln (NAVKO) aus dem Jahr 2022. In diesem Bericht wird festgestellt, dass im Jahr 2022 keine endemische Transmission von Masern oder Röteln in Deutschland stattfand. Insgesamt wurden 15 Masernfälle registriert, was einer Inzidenz von 0,1 pro eine Million Einwohner entspricht und zeigt, dass die meisten Fälle einen Bezug zu Gebieten mit Masernendemie hatten.

Impfquote und Herausforderungen

Die Impfquote für die erste Masernimpfung (MMR-Impfung) liegt bei 89,1 Prozent für Kinder, die 15 Monate alt sind, während die Durchimpfungsrate für die zweite MMR-Impfung bei Schulanfängern auf 93,2 Prozent beträgt. Diese Werte verdeutlichen, wie wichtig es ist, die Impfquoten weiter zu erhöhen, um die ansteckende Viruskrankheit unter Kontrolle zu halten.

Zusätzlich gibt es planmäßige Maßnahmen, um die Versorgungsansprüche bei Impfschäden zu verbessern. Ab dem 1. Januar 2024 wird das Recht auf Versorgung von Impfschäden in das 14. Buch des Sozialgesetzbuches überführt. Dies bedeutet, dass Ansprüche auf Leistungen für Impfschäden erweitert werden. Für einen Impfschaden muss eine gesundheitliche Schädigung vorliegen, die über die übliche Impfreaktion hinausgeht. Dies soll den Betroffenen eine einfachere Beantragung von Entschädigungen ermöglichen.

Dieses Fortschreiten in der Impfquote und im gesundheitlichen Schutz zeigt, wie wichtig es ist, mit einer proaktiven Gesundheitspolitik den Masern und anderen schweren Erkrankungen entgegenzuwirken. Die Verbesserung der Surveillance und die labordiagnostische Bestätigung von Verdachtsfällen bleiben zentrale Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt.

Die kontinuierliche bevölkerungsweite Immunität ist entscheidend, nicht nur für den individuellen Schutz, sondern auch für die allgemeine Gesundheit der Gemeinschaft.

Für weitere Informationen zu den Details des Masernschutzgesetzes und der allgemeinen Impfsituation in Deutschland verweisen wir auf die offiziellen Berichte des Südkuriers, des Bundesgesundheitsministeriums sowie des Robert Koch-Instituts.

Referenz 1
www.suedkurier.de
Referenz 2
www.bundesgesundheitsministerium.de
Referenz 3
www.rki.de
Quellen gesamt
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