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Professor Payandeh erforscht Wege gegen rassistische Diskriminierung!

Die Bucerius Law School startet ein bedeutendes Forschungsprojekt zur Bekämpfung rassistischer Diskriminierung im Verfassungsrecht, geleitet von Prof. Dr. Mehrdad Payandeh, gefördert mit 140.000 Euro.

In einem bedeutenden Schritt zur Bekämpfung rassistischer Diskriminierung im Verfassungsrecht hat die VolkswagenStiftung ein Forschungsprojekt von Prof. Dr. Mehrdad Payandeh an der Bucerius Law School bewilligt. Das Projekt, das mit rund 140.000 Euro gefördert wird, trägt den Titel „Die Bekämpfung rassistischer Diskriminierung im Verfassungsrecht“ und zielt auf eine umfassende Analyse der verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Bekämpfung von Rassismus ab. Prof. Dr. Payandeh, der Inhaber des Lehrstuhls für Internationales Recht, Europarecht und Öffentliches Recht ist, wird im Jahr 2026 keine Lehrveranstaltungen anbieten, um sich voll und ganz diesem Projekt zu widmen.

Rassistische Diskriminierung stellt ein gravierendes Problem dar, das sowohl in rechtlichen als auch in gesellschaftlichen Kontexten betrachtet werden muss. Das Forschungsprojekt will thematisieren, was bislang in der Verfassungsrechtswissenschaft wenig Beachtung fand: die Grundfragen des Verbots rassistischer Diskriminierung und das Verständnis von Rassismus. Besondere Beachtung finden dabei die Vorgaben des Völker- und Unionsrechts sowie interdisziplinäre Erkenntnisse der Rassismusforschung.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Grundlagen zur Bekämpfung von Rassismus sind vielfältig. In der Schweiz beispielsweise verbieten verschiedene völkerrechtliche Regelungen, wie Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie mehrere Artikel des UNO-Pakts. Die Rassendiskriminierungskonvention (ICERD), die von der Schweiz ratifiziert wurde, gibt betroffenen Personen die Möglichkeit, rassistische Diskriminierungen vor dem UNO-Ausschuss gegen Rassendiskriminierung (CERD) zu rügen. Artikel 2 lit. a und Artikel 5 der ICERD können dabei unmittelbare Verpflichtungen gegenüber Einzelpersonen darstellen, wodurch das rechtliche Vorgehen gegen Diskriminierungen erleichtert wird.

Um eine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einzureichen, ist es jedoch notwendig, dass die Verletzung der EMRK bereits in der ersten nationalen Instanz vorgebracht wird. Dies erfordert, dass der innerstaatliche Instanzenzug erschöpft ist, bevor der EGMR angerufen werden kann. Ein solcher Verstoß kann nur in Verbindung mit der Verletzung eines anderen Konventionsrechts geltend gemacht werden, was die rechtlichen Hürden für Betroffene erhöht.

Gesellschaftliche Dimensionen

Rassismus hat in Deutschland viele Gesichter. Betroffen sind insbesondere Gruppen wie Jüd*innen, Sinti*zze und Rom*nja, People of Color, Muslim*innen sowie Menschen mit Migrationsgeschichte und Geflüchtete. Die Vielfalt der rassistischen Diskriminierung zeigt sich in alltäglicher Ausgrenzung, strukturellen Diskriminierungen im Schulsystem oder durch die Polizei und sogar in physischen Angriffen.

Ein zentraler Aspekt bei der Bekämpfung von Rassismus ist die Anerkennung der Ungleichheiten und Ausschlussmechanismen, die in der Gesellschaft verwurzelt sind. Der Kampf gegen Rassismus ist nicht nur ein rechtliches, sondern auch ein zutiefst gesellschaftliches Anliegen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, müssen bestehende Ungleichheiten aktiv erkannt und überwunden werden. Der Anspruch auf Gleichheit aller Menschen ergibt sich aus der Menschenwürde und muss auch rechtlich robust verankert sein.

Zusammenfassend ist die Bekämpfung rassistischer Diskriminierung ein dringendes Anliegen, das sowohl durch rechtliche Maßnahmen als auch durch gesellschaftlichen Diskurs angegangen werden muss. Initiativen wie das Forschungsprojekt von Prof. Dr. Payandeh können dazu beitragen, wichtige Erkenntnisse zu gewinnen und die rechtlichen sowie gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern.

Für weitere Informationen zu diesem Thema können die vollständigen Berichte von law-school.de, rechtsratgeber-rassismus.admin.ch und institut-fuer-menschenrechte.de konsultiert werden.

Referenz 1
www.law-school.de
Referenz 2
www.rechtsratgeber-rassismus.admin.ch
Referenz 3
www.institut-fuer-menschenrechte.de
Quellen gesamt
Web: 15Social: 82Foren: 31