
Die Gewerkschaft ver.di hat einen ganztägigen Warnstreik bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) angekündigt, der am kommenden Montag um 3 Uhr beginnt und bis Dienstag um 3 Uhr andauert. Dies führt dazu, dass alle U-Bahnen, Straßenbahnen und die meisten Busse im BVG-Netz während dieses Zeitraums ausfallen werden. Die S-Bahnen und Regionalzüge der Deutschen Bahn sowie der Odeg werden hingegen nach regulärem Fahrplan verkehren. Allerdings wird es zwischen 9 und 14 Uhr zusätzliche Fahrten der S5 zwischen Mahlsdorf und Lichtenberg geben. Diese Anzahl wird von 6 auf 9 Fahrten pro Stunde erhöht.
Die BVG hat bereits angekündigt, dass Fahrgäste in dieser Zeit alternative Verkehrsmittel nutzen sollten. Optionen beinhalten Sharing-Angebote über die Jelbi-App sowie Taxis. Des Weiteren wird auf eine Reihe von Buslinien verwiesen, die nicht vom Streik betroffen sind, da sie von Subunternehmen bedient werden. Dazu gehören die Linien 106, 114, 118, 133, 161, 168, 175, 179, 204, 218, 234, 275, 316, 318, 320, 326, 334, 349, 358, 363, 380, N12, N23, N35, N39, N53, N61, N69, N84, N91, N95, N97. Auch einige Linien wie M36, 112, 124, 184, 744, 893 und N68 werden mit eingeschränktem Angebot fahren.
Verkehrsbeeinträchtigungen und Empfehlungen
An diesem Tag ist mit erheblichem Verkehr und längeren Fahrzeiten auf den Straßen zu rechnen, besonders in stark belasteten Bereichen. Die BVG rät Autofahrern, sich auf diese Bedingungen vorzubereiten. Das Unternehmen weist zudem darauf hin, dass der Streik als „höhere Gewalt“ gilt. Deshalb werden Fahrgäste bei Verspätungen oder Ausfällen nicht entschädigt.
Arbeitnehmer in Berlin sind angehalten, „zumutbare Vorkehrungen“ zu treffen, um rechtzeitig an ihre Arbeitsplätze zu gelangen. Optionen wie Urlaubstage oder Gleitzeit können in Betracht gezogen werden, falls sie am Streiktag nicht zur Arbeit kommen können. Diese Situation unterstreicht die rechtlichen Rahmenbedingungen, die das Streikrecht in Deutschland regeln.
Rechtliche Grundlagen des Streikrechts
Das Streikrecht ist in Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes verankert, welches das Recht von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden schützt, Vereinigungen zu bilden, um die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu wahren. Arbeitskämpfe, einschließlich Streiks, sind ein zentrales Mittel zur Durchsetzung von Forderungen, auch wenn sie im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt werden. Streiks sind definiert als die kollektive Arbeitsverweigerung von Arbeitnehmern und müssen rechtlichen Vorgaben folgen.
Bpb berichtet, dass es kein spezifisches Gesetz gibt, das Streiks regelt, sondern vielmehr ein differenziertes Regelwerk, das aus Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts hervorgeht.
Um verfassungsrechtlich geschützt zu sein, müssen Streiks bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen die kollektive Maßnahme und die Absicht, Druck auf den Arbeitgeber auszuüben. Zudem unterliegen die Arbeitskämpfe den Grundsätzen der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit, während der Staat eine neutrale Rolle in Tarifkonflikten wahren muss.
Die kommenden Tage werden zeigen, wie sich die Situation weiterentwickelt und inwieweit die Fahrgäste in Berlin von den angekündigten Maßnahmen betroffen sein werden. Im Mittelpunkt steht dabei das Streikrecht der Arbeitnehmer, das nicht nur die Rechte der Beschäftigten schützt, sondern auch die Grundlagen für zukünftige Tarifverhandlungen festlegt.