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Kostenlose Beratung für junge Menschen mit Behinderungen in Ludwigshafen!

Zwei Verfahrenslotsinnen in Ludwigshafen bieten seit 2024 kostenlose Unterstützung für junge Menschen mit Behinderungen. Ziel ist eine bessere Teilhabe und Hilfe bei Antragsstellungen.

Die Unterstützung für junge Menschen mit Behinderungen ist ein zentrales Anliegen der Stadt Ludwigshafen, insbesondere seit dem Beginn der Tätigkeit von zwei Verfahrenslotsinnen im Frühjahr 2024. Ursula Seeholzer und Nina Pfaffmann arbeiten beim Stadtjugendamt und haben sich darauf spezialisiert, jungen Menschen mit Behinderungen sowie deren Familien bei der Inanspruchnahme von Hilfsangeboten zur Seite zu stehen. Damit wollen sie die oft bestehende Unsicherheit und Informationslücken, vor allem bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahren, schließen. Viele dieser Betroffenen haben Schwierigkeiten, die benötigten Hilfsangebote zu finden und zu nutzen, was die initiierten Unterstützungsangebote umso wertvoller macht. Laut der Lebenshilfe zielt die Eingliederungshilfe darauf ab, eine selbstbestimmte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Die Verfahrenslotsinnen bieten umfassende Beratung und Unterstützung bei der Antragsstellung für Eingliederungshilfeleistungen an. Sie nehmen aktiv an Hilfegesprächen teil und helfen den Betroffenen, die notwendige Hilfe zu erhalten, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Dabei ist die Beratung vertraulich und unabhängig. Ein wichtiger Aspekt der Arbeit der Verfahrenslotsinnen ist es, dass Berechtigte die gesetzlichen Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen können, die seit der Reform zum 1. Januar 2020 in das Sozialgesetzbuch IX integriert wurden.

Ein Expertenteam für rechtliche Unterstützung

In Ludwigshafen leben insgesamt 52.448 Menschen unter 27 Jahren. Von diesen erhalten 844 Personen Leistungen der Eingliederungshilfe, eine Maßnahme, die Menschen mit Behinderungen eine individuelle Lebensführung ermöglicht und die Teilhabe an der Gesellschaft fördert. Die Eingliederungshilfe umfasst verschiedene Leistungsformen, wie Sachleistungen, persönliche Assistenz und Integrationskräfte, die in den Paragraphen 90 ff. des Sozialgesetzbuches geregelt sind. Für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen gelten besondere Regelungen über Paragraph 35a.

Die Verfahrenslotsinnen stehen den Betroffenen nicht nur beratend zur Seite, sondern beraten auch das Jugendamt zur strukturellen Zusammenführung der Eingliederungshilfe. Um ihre Arbeit kontinuierlich zu verbessern, erstellen sie halbjährlich Berichte, die ihre Erfahrungen und Vorschläge zur Optimierung bestehender Prozesse dokumentieren.

Rechtsanspruch und Zugang zu Hilfen

Die Unterstützung durch die Verfahrenslotsinnen ist bis zum 31. Dezember 2027 befristet. Eine Entscheidung über die Fortsetzung dieser Initiative wird im Rahmen der Beratungen zum inklusiven Kinder- und Jugendhilfegesetz erfolgen. Menschen mit einer wesentlichen oder drohenden wesentlichen Behinderung haben einen Rechtsanspruch auf diese Beratungsangebote.

Des Weiteren regelt das Bundesteilhabegesetz die Eingliederungshilfe und trägt dazu bei, dass die Fachleistungen der Eingliederungshilfe von existenzsichernden Leistungen getrennt werden. Dies ermöglicht eine individuellere Gestaltung der Hilfsmittel und Unterstützungsangebote für alle Betroffenen. Ein wichtiges Element ist das Wunsch- und Wahlrecht, welches den Menschen mit Behinderungen mehr Mitbestimmung bei der Gestaltung ihrer Unterstützungsleistungen einräumt.

Die Verfahrenslotsinnen sind unter den Telefonnummern 0621 504-4055 und 0621 504-4091 sowie per E-Mail unter verfahrenslotsen@ludwigshafen.de erreichbar. Ihre Arbeit ist ein entscheidender Schritt hin zu einer besseren Integration und Unterstützung für junge Menschen mit Behinderungen in Ludwigshafen.

Referenz 1
www.rheinpfalz.de
Referenz 2
ludwigshafen.de
Referenz 3
www.lebenshilfe.de
Quellen gesamt
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