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Bundestagswahl in Sachsen-Anhalt: 12 Parteien treten an!

Am 23. Februar 2025 findet in Sachsen-Anhalt die Bundestagswahl statt. 12 Parteien dürfen teilnehmen, darunter die SPD, CDU und Grüne. Erfahren Sie mehr über die zugelassenen und abgelehnten Listen.

Am 23. Februar 2025 findet in Sachsen-Anhalt die diesjährige Bundestagswahl statt. Die Vorbereitungen haben bereits begonnen, und 12 Parteien wurden zur Teilnahme an der Wahl zugelassen. Diese umfasst alle sechs im Landtag vertretenen Parteien sowie einige zusätzliche Gruppierungen, die sich auf die Wahl vorbereiten. Wie Merkur berichtet, sind unter den zugelassenen Parteien die Freien Wähler, Die Partei, Volt, die MLPD, Bündnis Deutschland sowie das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Dies stellt eine breit gefächerte Auswahl an politischen Ansätzen dar.

Zur Teilnahme an der Wahl mussten die Parteien, die nicht im Bundestag oder in einem Landtag vertreten sind, eine bestimmte Anzahl an Unterstützungsunterschriften sammeln. In Sachsen-Anhalt waren dafür 1.790 Unterschriften notwendig. Einige Parteien, darunter die Piratenpartei und die Tierschutzpartei, wurden aufgrund unzureichender Unterstützungsunterschriften nicht zugelassen. Auch die Partei Die Basis konnte sich nicht qualifizieren. Darüber hinaus wurde die FDP-Landesliste akzeptiert, nachdem eine Beschwerde zur Aufstellung verworfen wurde.

Zulassung und Wahlverfahren

Die Landeswahlleiterin Christa Dieckmann bestätigte die ordnungsgemäße Durchführung des Aufstellungsverfahrens. Die Reihenfolge der Parteien auf dem Wahlzettel wird basierend auf dem Zweitstimmenergebnis der letzten Bundestagswahl 2021 festgelegt. Dies bedeutet, dass die Parteien in folgender Reihenfolge auf dem Zettel erscheinen werden:

Reihenfolge Partei
1 SPD
2 CDU
3 AfD
4 Linke
5 FDP
6 Grüne
7 Freie Wähler
8 Die Partei
9 Volt
10 MLPD
11 Bündnis Deutschland
12 BSW

Diese Wahl birgt nicht nur für die politischen Parteien, sondern auch für die Wähler große Bedeutung, da Sachsen-Anhalt über derzeit 18 Abgeordnete im Deutschen Bundestag verfügt.

Wahlen in ganz Deutschland

In einem breiteren Kontext hat der Bundeswahlausschuss, wie in einem Bericht von Tagesschau dargelegt, in seiner Sitzung am 14. Januar 2025 entschieden, dass insgesamt 41 Parteien an der Bundestagswahl teilnehmen dürfen. Dies ist ein Rückgang im Vergleich zur Bundestagswahl 2021, als noch 53 Parteien zugelassen wurden. Viele der nicht zugelassenen Parteien scheiterten ebenfalls an der Sammlung von ausreichend Unterstützungsunterschriften oder aufgrund anderer Kriterien, wie unzureichende Bekanntheit.

Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge und Unterstützungsunterschriften endete am 20. Januar 2025. Diese Wahlen sind ein zentraler Bestandteil des politischen Lebens in Deutschland und könnten weitreichende Folgen für die aktuelle Regierung und deren Zusammensetzung haben.

Referenz 1
www.merkur.de
Referenz 2
wahlen.sachsen-anhalt.de
Referenz 3
www.tagesschau.de
Quellen gesamt
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