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Gesetzentwurf gegen Wohnungsleerstand: Hessen packt die Krise an!

Am 24. Januar 2025 präsentiert Hessens Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori einen Gesetzesentwurf gegen grundlosen Leerstand. Ziel ist es, Mieter zu schützen und über 122.000 leerstehende Wohnungen zu aktivieren.

Die Situation auf dem Wohnungsmarkt in Hessen hat alarmierende Ausmaße erreicht. Mit über 122.000 leerstehenden Wohnungen, was 3,9% des Gesamtbestands entspricht, droht eine Verschärfung der bereits angespannten Lage. Diese Zahlen wurden jüngst im Rahmen des Zensus 2022 veröffentlicht und offenbaren, dass mehr als die Hälfte dieser leeren Wohnungen seit über einem Jahr ungenutzt ist. Vor diesem Hintergrund stellte Hessens Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori einen neuen Gesetzesentwurf vor, der sich mit dem sogenannten spekulativen Leerstand auseinandersetzt. In diesem Entwurf wird das Ziel klar umrissen: Mieterinnen- und Mieterschutz sowie eine Eindämmung der Spekulation mit Wohnraum sollen erreicht werden, um den Druck auf dem Wohnungsmarkt zu verringern, wie Wirtschaftsministerium Hessen berichtet.

Das geplante Gesetz sieht vor, dass Wohnungen nur noch maximal sechs Monate ohne triftigen Grund leer stehen dürfen. Für längere Leerstände müssen berechtigte Gründe wie umfassende Sanierungen oder unklare Besitzverhältnisse vorliegen. Verstöße gegen dieses Leerstandsverbot sollen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende hebt hervor, dass die Kommunen bisher nicht über die nötigen Rechtsgrundlagen verfügten, um wirksam gegen Leerstand vorzugehen.

Reaktionen und Erwartungen

Die Resonanz auf den Gesetzesentwurf ist gemischt. Die drei größten Städte in Hessen – Frankfurt, Wiesbaden und Kassel – haben großes Interesse an der Umsetzung gezeigt. In Frankfurt stehen derzeit etwa 13.000 Wohnungen leer, während in Wiesbaden und Kassel noch weitere 5.000 und 4.656 ungenutzte Wohnungen verzeichnet werden. Kassel hat insbesondere Wohnhäuser, die seit Jahren nicht mehr genutzt werden, im Blick. Wiesbaden sieht zudem die Problematik spekulativen Leerstands, bei dem Wohnungen absichtlich nicht vermietet werden, wie Hessenschau informiert.

Der Eigentümerverband „Haus und Grund Hessen“ äußert sich kritisch zu dem Gesetzesentwurf und bemängelt den bürokratischen Aufwand. Er argumentiert, dass die Leerstandsquote in Hessen mit rund 4% für einen funktionierenden Wohnungsmarkt notwendig sei. Dennoch schätzt Minister Mansoori, dass durch das neue Gesetz „ein paar tausend Wohnungen“ wieder vermietet werden könnten, was eine Entlastung für den angespannten Wohnungsmarkt bedeuten würde.

Die Notwendigkeit des Neubaus

Ein weiterer Aspekt, den der Minister betont, ist die Notwendigkeit des Neubaus von Wohnungen. In einem Umfeld, in dem Deutschland fast zwei Millionen leerstehende Wohnungen zählt, vor allem in Großstädten, ist dieser Schritt unabdingbar. In Hessen allein standen aktuell über 122.000 Wohnungen leer, darunter auch in Städten wie Darmstadt, wo mehr als 3.000 Einheiten ungenutzt sind. Die Landesregierung plant, den Druck auf dem Wohnungsmarkt zu reduzieren und gleichzeitig Wohnraum zu schaffen, wie auch auf der Seite der Landesregierung Hessen dargelegt. 

Insgesamt zeigt der neue Gesetzesentwurf klar, dass Hessen gegen den Leerstand von Wohnungen aktiv vorgehen möchte. Ein Satzungen-Erlass von Kommunen könnte dazu beitragen, die Situation zu entschärfen und möglicherweise die Anzahl der leerstehenden Immobilien deutlich zu reduzieren.

Referenz 1
wirtschaft.hessen.de
Referenz 2
www.hessenschau.de
Referenz 3
landesregierung.hessen.de
Quellen gesamt
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