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TEMU im Visier: 89 Produkte wegen Sicherheitsrisiken zurückgerufen!

TEMU ruft 89 Produkte zurück und steht unter kritischer Beobachtung der BAuA. Neue EU-Verordnung verbessert Produktsicherheit. Informieren Sie sich über Sicherheitsrisiken beim Online-Kauf.

Der Online-Marktplatz TEMU sieht sich zunehmend mit Sicherheitsbedenken konfrontiert. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 89 Produkte wegen „potenzieller Sicherheitsbedenken“ zurückgerufen, wie ruhr24.de berichtet. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) warnt, dass Bestellungen über TEMU Sicherheitsrisiken bergen. Insbesondere Online-Marktplätze, die vorwiegend außerhalb Europas agieren, stellen eine Herausforderung für die Überwachung der Produktqualität dar.

Unsichere Produkte erscheinen häufig erneut, häufig unter anderem Namen oder bei verschiedenen Händlern. Dies erhöht das Risiko für Verbraucher, selbst wenn sie die Täuschungsversuche nicht bemerken. Die Vielzahl an Angeboten auf TEMU trägt weiter dazu bei, dass unsichere Produkte in Umlauf geraten. Die Anzahl der Produkte, die im europäischen Schnellwarnsystem Safety Gate als unsicher eingestuft werden, steigt seit Jahren.

Neue EU-Verordnung zur Produktsicherheit

Mit dem Ziel, die Produktsicherheit zu verbessern, trat am 13. Dezember 2024 die neue EU-Verordnung 2023/988 in Kraft, die die alte Richtlinie 2001/95/EG ersetzt. Diese regelt umfassend, dass Online-Händler detaillierte Angaben zu Herstellern, Warnhinweisen und Sicherheitsinformationen machen müssen. Zudem sind alle Wirtschaftsakteure verpflichtet, nur sichere Produkte anzubieten und Sicherheitsrisiken umgehend zu melden, wie auf eur-lex.europa.eu erläutert wird.

Die Verordnung definiert, was ein „sicheres Produkt“ ist und legt Anforderungen an Hersteller, Einführer und Händler fest. Ein „gefährliches Produkt“ wird als unsicher bezeichnet, was bedeutet, dass es bei normaler Verwendung erhebliche Risiken birgt. Das neue Regelwerk bringt auch verstärkte Befugnisse für Marktüberwachungsbehörden mit sich.

Verantwortlichkeiten der Hersteller

Hersteller sind zudem für die Erstellung technischer Unterlagen verantwortlich, welche die Sicherheit ihrer Produkte belegen müssen. Diese Unterlagen basieren auf internen Risikoanalysen und müssen für mindestens zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen des Produkts aufbewahrt werden. Die Informationen in den Unterlagen müssen je nach Komplexität des Produkts und den dabei ermittelten Risiken variieren. Es sind auch spezifische Sicherheitsanforderungen sowie eine Liste relevanter europäischer Normen zu dokumentieren, wie auf bmuv.de erläutert wird.

TEMU zeigt zwar durch die Rückrufe seine Bemühungen, europäisches Recht einzuhalten, informiert jedoch nur unzureichend über die spezifischen Sicherheitsbedenken. Verbraucher sind daher angehalten, regelmäßig Informationen über Rückrufe und Produktwarnungen auf der TEMU-Webseite oder in den Medien zu beachten, um mögliche Sicherheitsrisiken zu vermeiden.

Referenz 1
www.ruhr24.de
Referenz 2
eur-lex.europa.eu
Referenz 3
www.bmuv.de
Quellen gesamt
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