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Rattenplage droht: Verbände warnen vor verheerendem Giftverbot!

Verbände warnen vor einer drohenden Rattenplage in Deutschland, da die BAuA die Zulassung von Rodentiziden für Privatpersonen möglicherweise nicht verlängert. Gesundheit und Hygiene sind gefährdet.

In Deutschland wächst die Besorgnis über eine drohende Rattenplage, die durch mögliche regulatorische Veränderungen in der Bekämpfung von Nagetieren weiter angeheizt werden könnte. Mehrere Verbände und Unternehmen schlagen Alarm, nachdem die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine Nichtverlängerung der Zulassung für Rodentizide im Privatbereich in Aussicht gestellt hat. Dieses Vorhaben könnte die bereits kritische Rattensituation in Städten und Gemeinden weiter verschärfen, warnen die Unterzeichner eines Brandbriefs, zu dem unter anderem der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) und der Industrieverband Agrar (IVA) gehören.

Ratten gelten als erhebliches gesundheitliches Risiko, da sie über 100 Infektionskrankheiten übertragen können. Experten schätzen die derzeitige Rattenpopulation in städtischen Gebieten auf drei bis vier Ratten pro Einwohner. Ein Rattenpaar kann unter optimalen Bedingungen jährlich Hunderte von Nachkommen produzieren. Diese alarmierenden Zahlen untermauern die Bedenken der Verbände, dass ein Verbot von Rodentiziden zu einer unkontrollierten Ausbreitung dieser Nagetiere führen könnte. Laut einer Schätzung belaufen sich die Sachschäden durch Rattenbefall auf Milliardenhöhe.

Die Position der BAuA und der Tierschutzverbände

Die BAuA hat die Nutzung von Rodentiziden kritisch beurteilt, da diese Mitteln zu einem qualvollen Tod der Tiere führen können und sowohl für Haustiere als auch für die Umwelt Gefahren bergen. Während professionelle Schädlingsbekämpfer weiterhin Zugang zu Rodentiziden haben, strebt die BAuA an, die Nutzung durch Privatpersonen auf notwendige Fälle zu beschränken. Diese Position begrüßt der Deutsche Tierschutzbund, der darüber hinaus argumentiert, dass die Tötung von Wirbeltieren mit Rodentiziden einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellt, sofern alternative Bekämpfungsmaßnahmen vorhanden sind.

Die Verbände fordern hingegen eine umfassendere Betrachtung der Problematik. Dazu gehört die Forderung nach einer Fortführung der Zulassung von Rodentiziden für Privatanwender, begleitend sollen die Bevölkerung besser informiert und umfassend geschult werden. „Rodentizide sind geprüfte Bioprotektoren. Ein Verbot könnte die Rattenpopulation in die Höhe treiben“, erklärt Frank Gemmer vom IVA. Marcus Römer vom DSV fügt hinzu, dass professionelle Schädlingsbekämpfer den zusätzlichen Bedarf, der durch ein Verbot entstehen könnte, nicht decken können, was zu einer Verschärfung der Rattensituation führen würde.

Vorsorge und alternative Maßnahmen

Die BAuA hat nachdrücklich betont, dass der Fokus auf Prävention gelegt werden sollte, anstatt allein auf Bekämpfung. Dies könnte durch bauliche Maßnahmen und Hygienevorkehrungen geschehen, um Ratten fernzuhalten. Die Verbände zeigen sich besorgt, dass die Gesundheits- und Infektionsschutzbelange nicht ausreichend berücksichtigt werden, während der Umweltschutz im Vordergrund steht. Es bleibt unklar, wie sich die Sichtweise auf Rodentizide im Zulassungsverfahren bis zum 31. Dezember 2025 entwickeln wird, während auch die Reaktionen auf den Brandbrief analysiert werden müssen.

Inmitten dieser Debatte zeigt sich, dass ein gemeinsames Engagement für eine ganzheitliche Strategie zur Rattenbekämpfung und -prävention unabdingbar ist. Die Herausforderungen werden sich nicht allein durch ein Verbot von Rodentiziden lösen lassen, betonen die Verbände und appellieren an die zuständigen Stellen für die Notwendigkeit eines umfassenden Ansatzes.

Weser-Kurier berichtet, dass …
IVA berichtet, dass …

Referenz 1
www.weser-kurier.de
Referenz 3
www.iva.de
Quellen gesamt
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