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Aachen plant sichere Schulstraßen: Eltern und Kinder jubeln!

Aachen plant die dauerhafte Einführung von Schulstraßen an mehreren Grundschulen, um die Verkehrssicherheit für Kinder zu erhöhen. Ein einstimmiger Beschluss des Rats unterstützt den Ausbau dieser Initiative.

In der Stadt Aachen wird derzeit ein innovatives Konzept zur Verbesserung der Verkehrssicherheit rund um Schulen erprobt. Schulstraßen sollen nicht nur temporär, sondern als dauerhafte Maßnahme etabliert werden, um insbesondere den Verkehr zu Schulzeiten zu reduzieren. Wie t-online berichtet, wurde in einer Ratssitzung am 16. Januar 2025 einstimmig beschlossen, die Schulstraßen an mehreren Grundschulen zu testen und langfristig auszubauen.

Der Mobilitätsausschuss stellte einen Antrag zur dauerhaften Einrichtung dieser Schulstraßen, die bereits während der Europäischen Mobilitätswoche vom 16. bis 20. September 2024 getestet wurden. In dieser Zeit wurden die Straßen vor den Schulen GGS Brühlstraße, GGS Am Höfling, KGS Höfchensweg und KGS Hanbruch von 7.30 Uhr bis 8.15 Uhr für den Autoverkehr gesperrt. Die Verwaltung hat diese Maßnahme als Erfolg gewertet, da eine deutliche Reduzierung des Autoverkehrs und eine erhöhte Sicherheit für Kinder festgestellt wurden.

Positive Resonanz und weitere Schritte

Rund 80 Prozent der befragten Teilnehmenden befürworteten eine dauerhafte Umsetzung der Schulstraßen. Trotz einiger Bedenken hinsichtlich der Verkehrsverlagerung haben die Grünen, die SPD, die Zukunft und die Linken den Beschluss gefasst. Die CDU fordert hingegen die Einbindung der Bezirksvertretungen in den Prozess. In einem nächsten Schritt soll die Möglichkeit geprüft werden, das Konzept auf alle elf Grundschulen auszuweiten, die Interesse daran signalisiert haben.

Auf der Ebene der rechtlichen Umsetzung zeigt ein neues Gutachten des Aktionsbündnisses, das u.a. das Deutsche Kinderhilfswerk und die Kidical Mass umfasst, dass Kommunen die Möglichkeit haben, Schulstraßen sowohl temporär als auch dauerhaft einzurichten. Das Gutachten hebt hervor, dass Straßenverkehrsrecht und Straßenrecht Optionen zur Freigabe für nicht-motorisierten Verkehr bieten, was für eine sichere Schulumgebung entscheidend ist. Es wird jedoch betont, dass eine Reform des Straßenverkehrsrechts notwendig ist, um die kinderfreundliche Mobilität weiter zu verbessern.

Verkehrssicherheit verbessern und selbstständige Mobilität fördern

Die Notwendigkeit zur Einführung von Schulstraßen wird durch die zunehmende Gefährdung von Kindern im Straßenverkehr untermauert. Laut VRR sind Kinder insbesondere vor Schulen großen Risiken ausgesetzt, da die Verkehrssituation durch Elterntaxis, Staus und Wendemanöver äußerst unübersichtlich ist. Ein Ziel dieser Maßnahmen ist es, Kinder zu ermutigen, ihren Schulweg selbstständig zu meistern. Dies bringt gesundheitliche und soziale Vorteile mit sich.

Darüber hinaus sind die Schulstraßen Teil eines umfassenden Mobilitätsmanagements, das von der Koordinierungsstelle Rhein-Ruhr des Zukunftsnetz Mobilität NRW unterstützt wird. Kommunen sind angehalten, Gefahrenstellen zu erkennen und ihre Stadt- und Verkehrsplanung kindgerecht zu gestalten. Elternhaltestellen könnten einen weiteren Schritt zur Verbesserung der Sicherheit beim Schulweg darstellen, indem sie Eltern eine Möglichkeit bieten, ihre Kinder sicher in der Nähe von Schulen abzusetzen.

Mit der Planung und Umsetzung der Schulstraßen zeigt Aachen ein starkes Engagement für die Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr und für die Förderung einer aktiven Mobilität. Während ähnliche Initiativen in Städten wie Köln, Berlin und Wien bereits im Gange sind, bleibt abzuwarten, wie sich das Konzept in Aachen entwickeln wird. Die Verwaltung prüft derzeit die rechtlichen Voraussetzungen und berücksichtigt dabei die Interessen von Schulen und Anwohnern.

Weitere Informationen und Hintergründe zu den rechtlichen Möglichkeiten von Schulstraßen finden sich auf der Webseite des Deutschen Kinderhilfswerks, das angesichts der aktuellen Herausforderungen einen Reformbedarf aufweist, um die Verkehrssicherheit für die jüngsten Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Referenz 1
www.t-online.de
Referenz 2
www.vrr.de
Referenz 3
www.dkhw.de
Quellen gesamt
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