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Sozialarbeiter vor Gericht: Falsche Angaben bei Geschwindigkeitsblitzern!

Ein 51-jähriger Sozialarbeiter aus Mecklenburgische Seenplatte steht wegen falscher Verdächtigung vor Gericht, nachdem er bei Blitzerfotos andere als Fahrer angab. Strafmaß: 1650 Euro.

Ein Sozialarbeiter aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sah sich vor dem Amtsgericht Neubrandenburg mit schwerwiegenden Anschuldigungen konfrontiert. Er musste sich wegen „Falschverdächtigung“ verantworten, nachdem er auf Blitzerfotos als Fahrer identifiziert wurde, jedoch andere Männer als die tatsächlich verantwortlichen Fahrer angab. Dies geschah im Kontext von Geschwindigkeitsüberschreitungen, die im März und Mai 2024 aufgezeichnet worden waren.

Die Geschwindigkeitsüberschreitungen waren signifikant: In Lindenhof wurde er mit 78 km/h in einer 50er-Zone ertappt, und in Ritzerow mit 68 km/h. Das zuständige Ordnungsamt verhängte Bußgelder in Höhe von insgesamt 295 Euro. In beiden Fällen behauptete der 51-Jährige, die angegebenen Fahrer hätten ihm versichert, dass sie gefahren seien, während er selbst gleichzeitig auf den Verkehrsüberwachungsfotos zu sehen war.

Strafrechtliche Konsequenzen

Nach der falschen Angabe schaltete das Ordnungsamt die Polizei ein, da „Falschverdächtigungen“ gemäß dem Strafgesetzbuch (§ 164 StGB) strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Der Mann erhielt einen Straferlass über 55 Tagessätze zu je 30 Euro, was summiert 1650 Euro ausmachte. Gegen diesen Strafbefehl legte der Kläger Einspruch ein und trat vor Gericht in Erscheinung, wo er klarmachte, dass er nicht als Straftäter angesehen werden möchte.

Richterin Hagedorn wies ihn darauf hin, dass die gerichtliche Auseinandersetzung teuer werden könnte. Der Angeklagte entschied sich schließlich, seinen Einspruch zurückzuziehen und akzeptierte die Zahlung von 1650 Euro, um weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen zu entgehen.

Rechtslage zur Falschen Verdächtigung

„Falsche Verdächtigung“ gemäß § 164 StGB wird begangen, wenn eine Person absichtlich unwahre Tatsachen über eine andere Behauptung aufstellt, um diese in den Verdacht einer Straftat oder Dienstpflichtverletzung zu bringen. Dabei müssen die falschen Angaben gegenüber bestimmten Institutionen oder Behörden getätigt werden, um strafbar zu sein. In diesem Fall könnte die falsche Fahrerbenennung ernsthafte rechtliche Folgen haben, da sie als falsche Verdächtigung gelten kann.

Die Tat muss objektiv unwahr sein, und der Beschuldigte muss mit Vorsatz handeln, also wissen, dass seine Behauptungen unwahr sind. Irrtümliche oder unabsichtliche falsche Angaben ziehen hingegen keine Strafbarkeit nach sich. Da der Beschuldigte bewusst andere Männer als die tatsächlichen Fahrer angab, überschritt er die Grenze zur Strafbarkeit, was in der Rechtsprechung klar dokumentiert ist.

Die rechtlichen Risiken sind beträchtlich. Neben der Bußgeldzahlung kann eine Falsche Verdächtigung eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren nach sich ziehen, insbesondere wenn sie absichtlich mit dem Ziel ausgeführt wird, ein behördliches Verfahren zu initiieren, was in diesem Fall anscheinend geschehen war. Der Fall des Sozialarbeiters stellt ein prägnantes Beispiel dar, wie schnell eine vermeintlich kleine Lüge zu tiefgreifenden rechtlichen Konsequenzen führen kann.

Referenz 1
www.nordkurier.de
Referenz 2
www.die-anwalts-kanzlei.de
Referenz 3
www.rechtsanwaeltin-sfischer.de
Quellen gesamt
Web: 16Social: 6Foren: 94