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Umtauschfristen für Führerscheine: Waiblingen bereit für Ansturm!

Die Führerscheinstelle Waiblingen hat den Bearbeitungsstau von 2023 überwunden. Bis zum 19. Januar müssen viele Fahrer ihre alten Papierführerscheine umtauschen. Alles Wichtige zur Frist und den erforderlichen Schritten erfahren Sie hier.

Die Führerscheinstelle in Waiblingen hat erfolgreich einen Bearbeitungsstau überwunden, der zu Beginn des Jahres 2023 für viel Kritik sorgte. Damals betrugen die Wartezeiten bis zu sechs Monate. Heute, am 17. Januar 2025, berichtet die Führerscheinstelle, dass die Liegezeit für die Bearbeitung von Anträgen mittlerweile auf vier Wochen reduziert wurde. Die Effizienzsteigerung kommt genau rechtzeitig, da bis zum 19. Januar fristgerecht eine Welle von Anträgen erwartet wird. Besonders betroffen sind die sogenannten „Spätzünder“, die ihre alten Papierführerscheine gegen die modernen Kartenführerscheine umtauschen müssen.

Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Dies betrifft nicht nur Pkw-Führerscheine, sondern auch Motorradführerscheine. Die Umtauschfristen variieren je nach Ausstellungsdatum des Führerscheins, wobei die letzten Führerscheine, die bis zum 19. Januar 2012 ausgegeben wurden, bis zum kommenden Freitag umgetauscht werden müssen. Nach dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine sind nur für 15 Jahre gültig und müssen dann erneuert werden, was die Dringlichkeit der aktuellen Frist verstärkt.

Umtausch: Ablauf und Anforderungen

Der Umtauschprozess erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes. Antragsteller müssen eine Vielzahl an Dokumenten bereitstellen, darunter einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein. Die Gemeinde Waiblingen bietet die Möglichkeit, Anträge online einzureichen, was den Prozess erheblich beschleunigen kann. Die Antragsgebühr beträgt etwa 25 Euro. Zudem haben Antragsteller die Option, einen Expressantrag zu stellen, um die Wartezeit zu verkürzen.

Besonders wichtig für viele Fahrer ist die Information, dass alte Führerscheine zwar weiterhin in Deutschland und der EU gültig sind, jedoch bei Polizeikontrollen oder beim Mieten von Fahrzeugen Probleme auftreten können. Aus diesem Grund wird den Bürgern geraten, den Umtausch so bald wie möglich vorzunehmen.

Klassen und Ausnahmen

Ein weiterer Aspekt, den die Bürger beachten sollten, betrifft die Regelungen zu den alten Führerscheinklassen. So müssen Führerscheine der alten Klasse 2 und 3 für besondere Zugkombinationen bis 18,5 Tonnen spätestens bis zum Alter von 50 Jahren umgetauscht werden. Bei der Umstellung auf die neue Klasse 3 wird eine unbefristete Fahrerlaubnis für C1 und C1E ohne Eignungsnachweis erteilt, allerdings müssen Führerscheine dieser Klassen ab einem Alter von 50 Jahren befristet verlängert werden – dies geschieht alle fünf Jahre unter Vorlage ärztlicher Nachweise.

Das Ziel dieser umfassenden Umtauschaktion ist es, einheitliche und fälschungssichere Führerscheine innerhalb der EU zu etablieren. Ein wichtiges Detail ist, dass das Ausstellungsdatum des neuen Kartenführerscheins im Feld 4a vermerkt ist, was eine zentrale Rolle bei der Überprüfung der Gültigkeit spielen kann. Der Umtausch ist eine verwaltungstechnische Angelegenheit, und eine Wiederholung der Fahrprüfung ist nicht erforderlich.

Für weitere Informationen und Hinweise zu notwendigen Unterlagen können Bürger die offizielle Webseite der Stadt Waiblingen sowie die Seite der Bundesregierung besuchen.

Referenz 1
www.zvw.de
Referenz 2
www.waiblingen.de
Referenz 3
www.bundesregierung.de
Quellen gesamt
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