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Ellwanger Brüder im Rechtsstreit: Volksverhetzung auf Instagram!

Ein 35-jähriger Mann aus Ellwangen wurde wegen Volksverhetzung angeklagt, nachdem ein umstrittener Kommentar auf Instagram geteilt wurde. Während des Prozesses räumte sein Bruder die Tat ein und bedauerte den Vorfall.

In einem jüngst abgeschlossenen Verfahren in Ellwangen wurde ein 35-jähriger Industriemechaniker wegen Volksverhetzung angeklagt. Der Angeklagte hatte auf Instagram einen besonders kontroversen Kommentar gepostet, der lautete: „Der Fehler von Hitler war, dass er nicht alle vergast hat.“ Diese Äußerung sorgte für große Empörung und führte zu einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft, die eine Geldstrafe von 4000 Euro forderte, wie Schwäbische Post berichtet.

Obwohl der Angeklagte zunächst das Vergehen einräumte, legte er später Widerspruch ein. Im Verlauf des Prozesses stellte sich heraus, dass sein fünf Jahre jüngerer Bruder den umstrittenen Kommentar tatsächlich verfasst hatte. Der jüngere Bruder hatte sich über den Instagram-Account seines Bruders Zugang zu seiner Plattform verschafft, um mit seiner Ex-Freundin zu kommunizieren. Der Kommentar war das Resultat eines hitzigen Austausches unter einem Video eines palästinensischen Comedians.

Der Verlauf des Verfahrens

Vor Gericht gab der Angeklagte an, die Verantwortung zunächst übernommen zu haben, um seinen Bruder zu schützen, da er mit einer milden Strafe rechnete. Der jüngere Bruder, der im Verfahren zugab, den Kommentar erstellt zu haben, bedauerte seinen Beitrag und die Auswirkungen, die diese Äußerung hatte. Beide Brüder betonten, dass sie und ihre Familie keinerlei nationalsozialistische Gesinnung hegen.

Die Staatsanwältin beantragte schließlich einen Freispruch für den älteren Bruder, was das Gericht bestätigte. Die Kosten des Verfahrens wurden der Staatskasse auferlegt, was für alle Beteiligten eine Erleichterung darstellt.

Rechtliche Grundlagen der Volksverhetzung

Die rechtlichen Grundlagen der Volksverhetzung sind in Deutschland klar definiert. Äußerungen mit strafbarem Inhalt können mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit kollidieren, was eine komplexe Situation darstellt. Laut dd-legal muss eine strafbare Handlung im Einzelfall geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören. Dabei ist es entscheidend, dass die Handlung das Vertrauen in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttert. Bei manchen Tathandlungen des § 130 StGB, wie der Leugnung oder Billigung nationalsozialistischer Verbrechen, ist die Eignung zur Störung bereits indiziert.

In diesem Fall wurde die Äußerung des Angeklagten und die damit verbundene Verantwortung unter dem Aspekt einer Gesamtwürdigung betrachtet. Es wurde geprüft, ob eine begründete Befürchtung bestand, dass die Äußerungen einen echten Störfall im öffentlichen Frieden herbeiführen könnten.

Der Fall wirft auch Fragen über die Grenzen der Meinungsfreiheit auf. Wie marzahn-hellersdorf.com ausführlich behandelt, endet die freie Meinungsäußerung dort, wo sie in Hassrede und strafbare Inhalte umschlägt. Diese Abgrenzung ist eine der zentralen Herausforderungen der aktuellen Rechtslage in Deutschland.

Referenz 1
www.schwaebische-post.de
Referenz 2
www.dd-legal.de
Referenz 3
marzahn-hellersdorf.com
Quellen gesamt
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