
In einer aktuellen rechtlichen Entscheidung bleibt der Messerangreifer von Uhldingen-Mühlhofen auf freiem Fuß, nachdem sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung die Unterbringung des Beschuldigten in einer psychiatrischen Einrichtung mit sofortiger Bewährung beantragten. Der Vorsitzende Richter Arno Hornstein und das Gericht stimmten diesem Antrag zu, da der junge Syrer als schuldunfähig eingestuft wurde. Ein Sachverständiger diagnostizierte bei ihm paranoide Schizophrenie.
Der Vorfall ereignete sich in der Küche eines Gastronomiebetriebs, wo der Beschuldigte in einem psychotischen Zustand mit einem Messer andere bedrohte, während er selbst sich vermeintlich schützte. In einem weiteren Verlauf warf er Steine auf Polizisten, woraufhin er mehrfach angeschossen und schließlich vom Spezialeinsatzkommando überwältigt wurde. Am zweiten Prozesstag wurde die Möglichkeit der Bewährung für die psychiatrische Unterbringung erörtert.
Psychische Erkrankungen und Drogenkonsum
Sachverständiger Peter Gabriel erklärte, dass besonders der Drogenkonsum ein zentrales Problem bei dem Beschuldigten darstelle. Es wurde festgestellt, dass er Amphetamin, Haschisch und Kokain konsumierte, jedoch konnte keine körperliche Abhängigkeit festgestellt werden. Gabriel wies auch darauf hin, dass der Beschuldigte seine Medikamente vier Monate vor der Tat abgesetzt hatte, was möglicherweise seine psychotischen Symptome verstärkte. Der Drogenkonsum wird oft in der Anfangsphase psychotischer Erkrankungen beobachtet, wobei Substanzen wie Cannabis zur Symptomminderung genutzt werden können.
Obwohl Drogen konsumiert wurden, ist die Unterscheidung zwischen substanzinduzierter Psychose und primären psychotischen Störungen eine klinische Herausforderung. Laut PMC kann der Übergang von substantielleinduzierten psychotischen Störungen (SIPS) in primäre psychotische Erkrankungen, wie Schizophrenie, insbesondere bei Drogenkonsum, vorkommen.
Die diagnostische Einschätzung erfolgt durch Beobachtung, Anamnese und Drogentests. Diese Verfahren helfen, die genauen Ursachen der Symptome zu identifizieren und andere mögliche Erkrankungen auszuschließen, wie es die Schön Klinik beschreibt.
Urteil und Auflagen
Im Urteil wurde beschlossen, dass der Beschuldigte eine dreijährige Bewährungsstrafe unter Führungsaufsicht erhält. Er muss sich zahlreichen Auflagen unterwerfen, darunter eine stationäre Drogentherapie, wöchentliche Therapietermine im Zentrum für Psychiatrie, sowie ein Leben ohne Alkohol und Drogen. Regelmäßige Urinproben sollen sicherstellen, dass er sich an die Bedingungen hält, die Richter Hornstein als unverzichtbar ansieht.
Der Oberstaatsanwalt Ulrich Gerlach unterstützte den Antrag auf Bewährung, trotz der negativen Aspekte, die durch den Drogenkonsum vor der Verhandlung ans Licht kamen. Der Richter unterstrich die Sensibilität des Themas Messerangriffe und den hohen Stellenwert der Einhaltung der Bewährungsauflagen. Der Beschuldigte erklärte, dass er sich an diese Auflagen halten werde, und das Urteil ist nun rechtskräftig.