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Bundesverfassungsgericht zwingt DFL zur Kostenbeteiligung bei Polizeieinsätzen!

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am 14.01.2025 über die Kostenbeteiligung der DFL an Polizeieinsätzen bei Hochrisikospielen. Welche Auswirkungen hat dieses Urteil auf Vereine wie Holstein Kiel und VfB Lübeck?

Nachdem der Streit zwischen der Deutschen Fußball Liga (DFL) und dem Land Bremen über die Finanzierung von Polizeikosten bei Hochrisikospielen über ein Jahrzehnt währte, hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden, dass die DFL an den Mehrkosten beteiligt werden kann. Diese grundlegende Entscheidung war nötig, da die DFL zuvor die Übernahme dieser Kosten vehement abgelehnt hatte. Damit müssen deutsche Fußballvereine künftig einen Teil der Polizei- und Sicherheitskosten bei diesen Spielen selbst tragen. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für Vereine wie Holstein Kiel und den VfB Lübeck haben, deren finanzielle Zukunft nun von möglichen bundeseinheitlichen Regelungen abhängt, wie LN Online berichtet.

In der Vergangenheit gehörte Bremen zu den Bundesländern, die am stärksten für Olympiapolitik zur Verantwortung gezogen wurden. Tatsächlich musste Bremen seit 2014 ein Gesetz erlassen, das Gebühren für Hochrisikospiele vorschreibt. Dies betrifft Veranstaltungen mit über 5.000 Teilnehmern, bei denen zusätzliche Polizeieinsätze erforderlich sind. Bereits 2015 stellte Bremen der DFL einen Gebührenbescheid über 425.718,11 Euro aus, nachdem die Polizei bei einem „Nordderby“ über 800 Ordnungskräfte im Einsatz hatte. Dies steht im Gegensatz zu den regulären Spielen, wo in der Regel 500 bis 600 Ordnungskräfte benötigt werden. Auch ZDF hebt hervor, dass in der Saison 2022/23 52 Hochrisikospiele in der ersten und zweiten Bundesliga stattfanden.

Reaktionen der Vereine und Politiker

Die Stellungnahmen zu diesem Urteil fallen uneinheitlich aus. Holstein Kiels Präsident Steffen Schneekloth äußerte sich kritisch. Er betonte, dass die Kosten nicht den Clubs angelastet werden sollten, da es sich um öffentliche Einsätze handelt. Auch der Vorstandsvorsitzende des VfB Lübeck, Dr. Dieter Gudel, fordert klare und einheitliche Regeln für alle Ligen. Das Fanbündnis „Unsere Kurve“ zeigt sich ebenfalls kritisch gegenüber dem Urteil.

Der Hamburger SV und Hansa Rostock hingegen sehen das Urteil als eine Infragestellung der staatlichen Sicherheitsarchitektur. Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel begrüßt die Entscheidung, sieht jedoch keine einfache Lösung für die kommenden Herausforderungen. Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack unterstreicht die Notwendigkeit eines einheitlichen Vorgehens und will gemeinsam mit anderen Bundesländern eine Lösung erarbeiten, die die oben genannten Anforderungen erfüllt. Laut Tagesschau ziehen auch Innensenatoren aus Hamburg und Rheinland-Pfalz das Bremer Modell in Betracht.

Veränderungen in der Polizeiarbeit

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird möglicherweise nicht nur für die DFL Folgen haben, sondern könnte auch als Modell für andere Bundesländer fungieren. Es bleibt abzuwarten, ob sich andere Länder entscheiden, ähnliche Regelungen einzuführen. Angesichts der hohen Zahl von Polizeistunden, die für Fußballspiele insgesamt aufgebracht werden – fast 1,6 Millionen Arbeitsstunden in der Saison 2023/2024, was etwa der Arbeitszeit von 1.220 vollzeitbeschäftigten Beamten entspricht – wird die Finanzierung der Polizeikosten zu einem weiterhin umstrittenem Thema in der deutschen Sportlandschaft werden.

Die Diskussionen um die Finanzierung von Sicherheitsmaßnahmen bei Fußballspielen sind Teil eines größeren Problems, das die Vereine und die Politik angeht. Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits 2019 teils zugunsten Bremens entschieden und bestätigt, dass die Polizei für einen reibungslosen Ablauf der Spiele verantwortlich ist. Trotz der wechselhaften Reaktionen ist klar, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine neue Ära in der Beziehung zwischen DFL und den Bundesländern einleiten könnte.

Referenz 1
www.ln-online.de
Referenz 2
www.zdf.de
Referenz 3
www.tagesschau.de
Quellen gesamt
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