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Achtung! Käse-Rückruf wegen Listerien – Viele Bundesländer betroffen!

Der Hersteller Wilder Käser ruft bundesweit Käseprodukte wegen Listerienverdachts zurück. Betroffen sind "Kleiner" und "Großer Stinker" aus elf Bundesländern. Verbraucher sollten sofort handeln!

Ein umfassender Rückruf von Käseprodukten des Herstellers Wilder Käser aus Kirchdorf wurde heute bekannt gegeben, da in den Erzeugnissen gesundheitsschädliche Listerien nachgewiesen wurden. Die Produkte, die zurückgerufen werden, umfassen den „Kleinen Stinker“ und den „Großen Stinker“, beide thermisiert mit mindestens 50% Fett in Trockenmasse. Betroffen sind alle Chargen dieser Käseprodukte mit den Mindesthaltbarkeitsdaten bis zum 24. Februar 2025 für den „Kleinen Stinker“ und bis zum 10. Februar 2025 für den „Großen Stinker“.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) warnt, dass der Verzehr dieser Produkte ernsthafte Gesundheitsrisiken mit sich bringen kann, insbesondere für Schwangere und Menschen mit einem geschwächten Immunsystem. Zu den möglichen Symptomen zählen Durchfall und Fieber. Verbraucher, die die betroffen Produkte konsumiert haben und Symptome zeigen, sollten dringend ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen und auf Listerien hinweisen.

Betroffene Bundesländer und Rückgabe

Käseprodukte des Wilder Käser werden in elf Bundesländern, darunter Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Niedersachsen und Berlin, verkauft. Aufgrund des Rückrufs können Verbraucher die betroffenen Produkte in den Verkaufsstellen zurückgeben, wobei der Kaufpreis auch ohne Kassenbon erstattet wird.

Der Rückruf wurde ursprünglich auf einem Weihnachtsmarkt in Goslar, Niedersachsen, initiiert, wo das Produkt „Großer Stinker“ in einer Packungsgröße von 280 Gramm und mit der Chargennummer 4205 zum Verkauf angeboten wurde, dessen Mindesthaltbarkeitsdatum auf den 25. Dezember 2024 datiert war. Der Vertrieb dieser Ware erfolgte über „Der Tiroler“ aus Konstanz.

Gesundheitshinweise und Empfehlungen

Das BVL empfiehlt allen Verbrauchern, bei etwaigen Symptomen nach dem Verzehr der betroffenen Produkte sofort einen Arzt aufzusuchen. Besonders Schwangere, die den „Großen Stinker“ konsumiert haben, sollten sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Neben direkten Gesundheitsrisiken können Listerien auch zu schwerwiegenden Komplikationen führen.

Für mehr Informationen zu Lebensmittelwarnungen und Rückrufen können Verbraucher die offizielle Plattform unter bvl.bund.de besuchen, die umfassende Informationen und Handlungsempfehlungen bereitstellt.

Die gesamte Situation verdeutlicht, wie wichtig es ist, bei Lebensmittelrückrufen schnell und transparent zu handeln, um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen. Die fortlaufenden Entwicklungen im Fall des Wilder Käser werden weiterhin aufmerksam verfolgt.

Für detaillierte Informationen zu den betroffenen Käseprodukten und den Rückruf von „Kleiner Stinker“ und „Großer Stinker“ können interessierte Leser die Artikel auf HNA und Ruhr24 nachlesen.

Referenz 1
www.hna.de
Referenz 2
www.ruhr24.de
Referenz 3
www.bvl.bund.de
Quellen gesamt
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