BodenGöttingen

Lokführer schläft betrunken im Güterzug: ICE zwingt zum Halt!

Ein betrunkenes Zugpersonal sorgte für einen unerwarteten Halt eines ICE in Rethen bei Hannover. Der Lokführer des Güterzugs hatte 1,41 Promille im Blut und schlief am Steuer ein. Ermittlungen laufen.

Ein herausragender Vorfall sorgte in der Nacht zum Samstag am Bahnhof Rethen, südlich von Hannover, für Besorgnis. Ein Lokführer eines Güterzuges wurde in einem stark alkoholisierten Zustand auf dem Boden seines Führerstandes schlafend aufgefunden, was dazu führte, dass ein ICE außerplanmäßig anhalten musste. Der Lokführer hatte einen Atemalkoholwert von 1,41 Promille, nachdem er zuvor in einer Bar in Göttingen Alkohol konsumiert hatte. Dieser Vorfall ereignete sich ca. um 3:45 Uhr, als die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn den Kontakt zu dem Güterzugführer abbrach und die Bundespolizei informierte. Daraufhin wurde ein ICE-Lokführer beauftragt nach dem Rechten zu sehen, da eine Gefährdung des Bahnverkehrs nicht ausgeschlossen werden konnte.

Beim Eintreffen des ICE-Fahrers im Bahnhof Rethen stellte sich heraus, dass der Güterzugführer bewusstlos im Führerstand lag. Mehrmaliges Klopfen brachte ihn schließlich dazu, aufzuwachen und zu versuchen, den Zug in Bewegung zu setzen, was jedoch misslang. Technische Sicherheitssysteme verhinderten hierbei schwerwiegende Folgen, da der Güterzug vermutlich automatisch stoppte, als der Lokführer einschlief. Ein stark alkoholhaltiger Geruch im Führerstand bestätigte die Einschätzung der Beamten, dass der 40-Jährige stark betrunken war. Nach dem Vorfall wurde sein Triebfahrzeugführerschein sichergestellt und er musste sich anschließend einer Blutuntersuchung unterziehen.

Ermittlungen und mögliche Konsequenzen

Die Bundespolizei hat Ermittlungen gegen den Lokführer eingeleitet. Diese zielen auf Trunkenheit im Verkehr sowie Gefährdung des Bahnverkehrs ab. Der Lokführer räumte ein, stark getrunken zu haben, konnte jedoch nicht erklären, warum er die Verantwortung für den Güterzug übernommen hatte. Die Umstände, die zu seinem Zustand führten, sind unklar. In der Regel neigen Staatsanwaltschaften bei solchen Fällen dazu, vorsätzliche Taten anzunehmen, besonders wenn die Blutalkoholkonzentration (BAK) so hoch ist. Die Rechtslage sieht vor, dass dieser Alkoholwert als widerlegbares Beweisanzeichen für eine mögliche Bedingung des Vorsatzes dienen kann. Dennoch kann die hohe BAK nicht alleine als Beweis für vorsätzliches Handeln gewertet werden, da der Bundesgerichtshof (BGH) feststellt, dass es keinen gesicherten Erfahrungssatz gibt, dass jemand mit hoher BAK seine Fahruntüchtigkeit erkennt.Haufe erläutert, dass die Bewertung der Schuldform immer die Prüfung individueller Umstände erfordert.

Die Deutsche Bahn hat nach dem Vorfall umgehend Maßnahmen ergriffen, um den gestrandeten Güterzug in eine sichere Parkposition zu bringen. Zudem bleibt unklar, ob bei dem Vorfall Passagiere im ICE saßen. Ein weiteres Risiko wurde durch die Tatsache vermieden, dass der Güterzug nicht mit Gefahrgut beladen war; die zügige Reaktion der Aufsichtskräfte und die technischen Sicherheitsmechanismen der Bahn waren entscheidend, um schwerwiegende Zwischenfälle zu verhindern. Es bleibt abzuwarten, welche rechtlichen Konsequenzen der Lokführer sich gegenübersieht.

Zusammenfassend zeigt dieser Vorfall die Gefahren des Alkoholmissbrauchs im Bahnverkehr auf und unterstreicht die Notwendigkeit von strikten Regulierungen und Sicherheitsstandards in der Branche.

Die Berichterstattung über den Vorfall stammt von den Nachrichtenportalen Weser-Kurier und Göttinger Tageblatt, die beide die Details des Vorfalls und die anschließenden Maßnahmen umfassend dokumentiert haben.

Referenz 1
www.weser-kurier.de
Referenz 2
www.goettinger-tageblatt.de
Referenz 3
www.haufe.de
Quellen gesamt
Web: 19Social: 29Foren: 35