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1000 Euro Bußgeld für Kargower Mutter: Linde ohne Genehmigung gekürzt!

Eine alleinerziehende Mutter aus Kargow muss 1000 Euro Bußgeld zahlen, nachdem sie ohne Genehmigung einen 80 Jahre alten Lindenbaum im Müritz-Nationalpark gekürzt hat. Das Gericht wertete ihr Handeln als fahrlässig.

Eine 45-jährige alleinerziehende Mutter aus Kargow steht im Fokus einer aktuellen Gerichtsentscheidung, die sowohl juristische als auch naturschutzrechtliche Fragen aufwirft. Sie wurde am Amtsgericht in Waren an der Müritz mit einer Geldbuße von 1000 Euro belegt, da sie eigenmächtig einen etwa 80 Jahre alten Lindenbaum gekürzt hatte. Der Baum, der auf ihrem Grundstück steht und Teil einer Allee im Müritz-Nationalpark ist, war auf eine Höhe von etwa 4 Metern eingekürzt worden, obwohl sie dafür keine Genehmigung besaß.

Im Jahr 2022 hatte die Frau eine Genehmigung für eine Kürzung der Baumkrone um 15 Prozent erhalten. Eine zusätzliche Anfrage zur weitreichenderen Kürzung wurde jedoch vom Kreisumweltamt abgelehnt. Laut der Richterin Katharina Stahlschmidt waren die Sägearbeiten, die im Mai 2023 während der Vegetations- und Brutperiode durchgeführt wurden, nicht zulässig. Ein Zeuge hatte das zuständige Amt über die lautstarken Sägegeräusche informiert.

Schäden und Verantwortung

Die Linde, die etwa 20 Meter hoch war, wurde durch die eigenmächtige Aktion stark geschädigt, stellte Wiebke Köpp vom Kreis-Umweltamt fest. Dies zieht Fragen zur Verkehrssicherungspflicht nach sich, die Baumeigentümer haben, um sicherzustellen, dass von ihren Bäumen keine Gefahr für Menschen oder Sachen ausgeht. Diese Pflicht ist für alle Bäume von großer Bedeutung, unabhängig davon, ob sie sich auf Privat- oder öffentlichem Grund befinden. Bei z.B. Nichteinhaltung der Kontrollpflicht können Schadensersatzansprüche und sogar strafrechtliche Folgen drohen, wie das Juraforum betont.

Die Verkehrssicherungspflicht umfasst unter anderem regelmäßige Baumkontrollen, um sicherzustellen, dass kranke oder gefährliche Bäume rechtzeitig erfasst werden. Anzeichen für kranke Bäume, wie etwa Totäste oder Faulstellen, müssen sorgfältig beobachtet werden. Wenn ein Grundstückseigentümer seiner Pflicht zur regelmäßigen Kontrolle nicht nachkommt, haftet er für Schäden, die daraus entstehen, unabhängig davon, ob dieser Baum gesund oder krank ist.

In diesem spezifischen Fall wurde die Entscheidung der Richterin als angemessen erachtet, da die Frau Einspruch gegen einen ursprünglichen Bußgeldbescheid von 2000 Euro eingelegt hatte. Der Richter empfahl, den Fall als „fahrlässig“ zu behandeln, was in Anbetracht des monatlichen Einkommens von 1800 Euro der Frau als tragbar eingeschätzt wurde.

Umweltschutz und Baumkomplexität

Der Vorfall wirft auch ein Licht auf den wichtigen Schutz von Bäumen, insbesondere in Gebieten wie dem Müritz-Nationalpark, wo jede Zerstörung einer Baumart eine unmittelbare Wirkung auf das gesamte Ökosystem haben kann. Ein Verlust eines wichtigen Baumes in dieser Allee könnte nicht nur ökologische Konsequenzen haben, sondern auch den Erholungswert des Gebiets beeinträchtigen.

Die Linde hat mittlerweile wieder ausgetrieben, was einen Hoffnungsschimmer für ihre langfristige Vitalität darstellen könnte. Dennoch bleibt die Verantwortung für die Pflege und den Schutz von Bäumen nicht nur eine juristische, sondern auch eine moralische Verpflichtung der Baumeigentümer, um die Sicherheit in ihrer Umgebung zu gewährleisten.

Referenz 1
www.nordkurier.de
Referenz 2
www.juraforum.de
Referenz 3
www.baumpflegeportal.de
Quellen gesamt
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