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Schneller Alarm in Hessen: Maul- und Klauenseuche droht zu wüten!

Im ersten Ausbruch der Maul- und Klauenseuche seit 35 Jahren in Deutschland hat Hessen sofortige Maßnahmen ergriffen. Tierhalter werden zur Wachsamkeit aufgerufen, während die Seuche eine ernsthafte Bedrohung darstellt.

Am Freitag wurde in Deutschland erstmals seit 35 Jahren Maul- und Klauenseuche (MKS) nachgewiesen, und zwar in Brandenburg. Dies hat zu sofortigen Maßnahmen in Hessen geführt, um einen möglichen Ausbruch zu verhindern. Die hessischen Behörden haben darauf reagiert, indem sie zusätzliche PCR-Tests bei verendeten Tieren einsetzen. Zusätzlich werden ELSA-Tests durchgeführt, um Antikörper nachzuweisen. Die Tierhalter sind aufgerufen, erhöhte Wachsamkeit zu zeigen und Biosicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Bei Symptomen von Krankheit sollen sie umgehend ihren Tierarzt informieren.

MKS gilt als hochinfektiös und eine der gravierendsten Tierseuchen. Besonders gefährdet sind Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Lamas, Alpakas, Büffel sowie Zoo- und Wildtiere. Um einer weiteren Ausbreitung entgegenzuwirken, wird empfohlen, an Jagden und anderen tierbezogenen Veranstaltungen im betroffenen Gebiet nicht teilzunehmen. Ein Bereitschaftsdienst für Veterinäre wurde im Landwirtschaftsministerium eingerichtet, und ein Tierseuchenkrisenstab ist einberufen, um den Austausch mit Experten auf Bundes- und Landesebene zu fördern.

Übertragungswege und Gefahren

Die Übertragung der Maul- und Klauenseuche erfolgt durch direkten Kontakt zwischen infizierten Tieren sowie über Körperausscheidungen. Selbst ein Tropfen Speichel eines infizierten Tieres kann theoretisch Hunderte von Schweinen anstecken. Im Falle eines Ausbruchs auf einem landwirtschaftlichen Betrieb müssen alle Tiere getötet werden, was die wirtschaftlichen Auswirkungen der Seuche erheblich verstärkt. Die MKS gehört zu den wirtschaftlich bedeutendsten Tierseuchen weltweit und hat in vielen Ländern Afrikas, Asiens, Teilen Südamerikas, der Türkei und im Nahen Osten regelmäßig Ausbrüche zu verzeichnen.

Eine besondere Gefahr besteht in der möglichen Einschleppung des Virus durch illegal eingeführte tierische Produkte aus betroffenen Ländern. Laut DocCheck könnte auch der Mensch als Vektor fungieren, wobei eine Übertragung vom Klauentier auf den Menschen sehr selten ist und nicht ohne Weiteres erfolgt.

Dianose und Maßnahmen

MKS ist eine anzeigepflichtige virale Zoonose, die vorwiegend Klauentiere betrifft. Die Diagnose kann durch Antikörper-Nachweis und Virusisolierung aus Bläscheninhalt erfolgen, wobei die klinischen Symptome nicht immer eindeutig sind. Die MKS-Verordnung von Juli 2017 untersagt Impf- und Therapiemaßnahmen mit wenigen Ausnahmen, und im Falle eines Ausbruchs müssen betroffene Tiere sowie empfängliche Arten umgehend gekeult und isoliert werden.

Für Menschen ist die Prognose nach einer möglichen Infektion günstig, da sie typischerweise narbenlos innerhalb von zwei Wochen heilt. Dennoch sollten Tierhalter Vorsicht walten lassen und im Falle von Kontakt mit betroffenen Tieren ihren Tierarzt informieren. Eine Meldepflicht besteht für Tiere beim Verdacht durch den Tierarzt, während für Menschen keine solche Pflicht besteht.

Weitere umfassende Informationen zur Maul- und Klauenseuche finden sich unter Bundestag.

Referenz 1
www.t-online.de
Referenz 2
flexikon.doccheck.com
Referenz 3
www.bundestag.de
Quellen gesamt
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