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EU gewinnt Palmöl-Streit: Ab 2030 kein Biokraftstoff mehr aus Indonesien!

Die EU gewinnt vor der WTO im Palmöl-Streit gegen Indonesien. Ab 2030 könnte Biodiesel aus Indonesien nicht mehr als erneuerbar gelten, um Abholzung zu stoppen. Was bedeutet das für den Handel?

Der Streit um Biodiesel aus Palmöl hat eine neue Wendung genommen. Wie ZVW berichtet, hat die EU in ihrem Konflikt mit Indonesien vor der WTO in Genf einen wichtigen Sieg errungen. Die Schiedsinstanz entschied, dass die EU bis 2030 Biodiesel aus Indonesien nicht mehr als erneuerbaren Biokraftstoff anerkennen wird. Diese Entscheidung basiert auf der Notwendigkeit, die Abholzung von Wäldern für Palmölplantagen zu stoppen. Sowohl Indonesien als auch Malaysia, die Hauptlieferanten von Palmöl weltweit, sehen in dieser Regelung eine Handelsverzerrung und haben die EU verklagt. Bereits im März 2024 hatte das WTO-Schiedsgericht der EU im Streit mit Malaysia Recht gegeben.

Für die EU ist dies eine neuartige Maßnahme, da die WTO zum ersten Mal Kriterien gegen die Abholzung und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen berücksichtigt. Ein Streitschlichter innerhalb der WTO stellte sich zwar gegen die Mehrheit und plädierte für die Rechte Indonesiens, dennoch wird die EU ihre Verordnung entsprechend anpassen müssen, da einige Aspekte als Verstoß gegen die WTO-Regeln angesehen wurden.

Neue EU-Regelungen zur Bekämpfung der Entwaldung

Im Kontext dieser Entwicklungen hat das EU-Parlament neue Gesetze zur Bekämpfung der weltweiten Entwaldung verabschiedet, wie Europarl berichtet. Ab sofort müssen Lieferanten bei der Einfuhr bestimmter Rohstoffe in die EU eine Sorgfaltserklärung abgeben. Diese muss bestätigen, dass die Produkte nicht von Flächen stammen, die nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzt wurden. Zu den betroffenen Rohstoffen gehören Palmöl, Rinder, Kakao, Kaffee, Soja und Holz.

Die Verordnung sieht auch vor, dass Unternehmen nachweisen müssen, dass ihre Produkte den Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes entsprechen. Dies schließt die Achtung der Menschenrechte und die Rechte indigener Völker ein. Die EU-Kommission wird außerdem die Herkunft der Erzeugnisse mittels Satellitenüberwachung und DNA-Analysen überprüfen. Für Verstöße sind hohe Geldstrafen vorgesehen, die mindestens 4 % des Jahresumsatzes betragen müssen. Die neuen Vorschriften wurden mit 552 zu 44 Stimmen bei 43 Enthaltungen angenommen und treten in rund drei Wochen in Kraft.

Der Einfluss von Palmöl auf die Umwelt

Palmöl ist eines der begehrtesten Pflanzenöle weltweit und wird von vielen EU-Ländern importiert, um Klimaschutzvorgaben zu erfüllen. Eine Analyse von Euractiv zeigt, dass die EU der drittgrößte Importeur von Palmöl nach China und Indien ist, wobei 90 % der Exporte aus Indonesien und Malaysia stammen. Die Abholzung großer Flächen des indonesischen Urwaldes für den Anbau von Ölpalmen geschieht häufig illegal und trägt erheblich zu den globalen Treibhausgasemissionen bei, was die Klimabilanz von Palmöl massiv negativ beeinflusst.

Die EU-Kommission plant zudem eine Reform der Biokraftstoffrichtlinie, die den Anteil von Biokraftstoffen der ersten Generation auf 5% einfrieren möchte. Anstelle von Palmöl soll die Produktion von alternativen Kraftstoffen der zweiten Generation gefördert werden. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die negativen ökologischen Auswirkungen des Palmölanbaus zu minimieren und nachhaltigere Energiequellen zu fördern.

Die Entwicklungen rund um Palmöl und Biokraftstoffe zeigen, wie eng der Zusammenhang zwischen Handel, Umwelt und Klimaschutz ist. Die neuen Regelungen der EU sind ein bedeutender Schritt auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit, müssen jedoch von den betroffenen Ländern und Unternehmen ernst genommen werden, um die gewünschten positiven Umweltauswirkungen zu entfalten.

Referenz 1
www.zvw.de
Referenz 2
www.europarl.europa.eu
Referenz 3
www.euractiv.de
Quellen gesamt
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