
Ab dem Jahr 2025 werden in Bayern die Zugangsbedingungen zur Fischerei für Kinder und Jugendliche grundlegend reformiert. Dies geht aus einem Beschluss des Bayerischen Landtags hervor, der den Weg für die Abschaffung des Jugendfischereischeins frei macht. Laut Merkur können künftig bereits Kinder ab sieben Jahren angeln, ohne zuvor einen eigenen Jugendfischereischein zu beantragen.
Die neue Regelung wurde durch das „Zweite Modernisierungsgesetz“ beschlossen und zielt darauf ab, die bürokratischen Hürden zu verringern. Bauernverband und insbesondere Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) betonen die Vorteile für die Familien. So benötigen Minderjährige nach dem neuen Gesetz lediglich einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer und die Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.
Vereinfachte Angelerlaubnis
Die bisherigen Anforderungen, zu denen administrative Anträge, Verwaltungsgebühren und Fischereiabgaben gehörten, entfallen. Diese Erleichterungen sollen dazu beitragen, dass mehr Kinder und Jugendliche den Einstieg in die Angelfischerei finden. In Deutschland gelten unterschiedliche Regelungen, wenn es um den Zugang zur Fischerei geht; Bisher benötigten viele Jugendliche je nach Bundesland unterschiedliche Nachweise. In Baden-Württemberg gilt ein Mindestalter von 10 Jahren, während in Bremen erst ab 18 Jahren geangelt werden darf.
Das Fischereigeschäft wird zudem durch EU-Regelungen zu Schonzeiten und Fangbegrenzungen beeinflusst. Die neuen bayerischen Regelungen haben jedoch keinen Einfluss auf das „Schnupperangeln“, bei dem Kinder ohne eigenen Erlaubnisschein einen Fischereischeininhaber begleiten dürfen. Dies bleibt eine wichtige Option, um die Fischerei als Freizeitbeschäftigung für den Nachwuchs attraktiv zu halten.
Rechtslage der Fischerei in Deutschland
Das Fischereigesetz in Deutschland, das sowohl das Seefischereirecht als auch die Binnenfischerei umfasst, regelt den Umgang mit Fischen, Fischlaich und anderen Wasserspezies. Es schützt die Bestände durch verschiedene Auflagen und Fangquoten. Die Angler sind dazu angehalten, sich an die spezifischen Landesfischereiverordnungen zu halten, die je nach Bundesland variieren können, wie anwalt.org erläutert.
Das Gesetz gibt vor, wo, wann und wie viel gefischt werden darf und legt die Grundlagen für das Fischereirecht. Inhaber eines Fischereirechts sind verpflichtet, einen staatlichen Fischereischein zu besitzen, der von den jeweiligen Bundesländern ausgestellt wird. Der Fischereischein muss stets mitgeführt werden, da unerlaubtes Angeln als Straftat geahndet werden kann.
Der bayerische Vorstoß für eine vereinfachte Fischereizugangsregelung wird daher als wegweisend für die zukünftige Förderung des Fischernachwuchses angesehen. Mit diesen Maßnahmen soll nicht nur die Tradition des Angelns gewahrt, sondern auch die Freude an der Natur und am Fischen im jungen Alter gefördert werden.