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Asylanträge in Baden-Württemberg: Rekordrückgang und steigende Abschiebungen!

Im Jahr 2024 sank die Anzahl der Asylanträge in Baden-Württemberg um 40 Prozent, während Abschiebungen um 43 Prozent stiegen. Ursachen sind dichte Fluchtrouten und vermehrte Grenzkontrollen.

Die Zahl der Asylantragsteller in Baden-Württemberg hat im Jahr 2024 erheblich abgenommen. Laut dem Migrationsministerium wurden insgesamt 22.105 Anträge registriert, was einem Rückgang von etwa 40 Prozent im Vergleich zu den 36.319 Anträgen im Jahr 2023 entspricht. Dieses signifikante Minus wird auf dichte Fluchtrouten über die Türkei nach Serbien und die verstärkten Grenzkontrollen zu Frankreich und der Schweiz zurückgeführt. Diese Entwicklungen haben dazu geführt, dass die Sicherheit an den Grenzen spürbar erhöht wurde.

Zusätzlich zu dem Rückgang der Asylanträge ist die Zahl der Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen in Baden-Württemberg stark gestiegen. Die Rückkehr von knapp 2.900 Personen aus dem Land entspricht einem Anstieg von etwa 43 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Migrationsministerin Marion Gentges betont, dass die Maßnahmen zur Kontrolle der illegalen Migration über die Grenzen allein nicht ausreichen, um das Problem nachhaltig zu lösen. Es sei notwendig, den effektiven Schutz der EU-Außengrenzen zu verbessern. Die Zahl der Abschiebungen aus Baden-Württemberg hat wieder das Vor-Corona-Niveau erreicht.

Freiwillige Ausreisen und Rückkehrhilfen

Im Jahr 2024 konnten durchschnittlich 500 Ausländer pro Monat durch entweder Abschiebung oder freiwillige Ausreise in ihr Heimatland zurückkehren. Diese Rückkehr erfolgte oft mit finanzieller Unterstützung von öffentlichen Hilfen für Migranten, um den Aufenthalt in ihrem Heimatland zu erleichtern. Es ist bemerkenswert, dass etwa ein Viertel der Rückkehrenden Straftäter waren, was die Sicherheitslage im Land unterstreicht.

Eine Ausreisepflicht besteht, wenn ein Aufenthaltstitel durch einen Widerruf, eine Rücknahme oder eine Ausweisung erloschen ist, so das Aufenthaltsgesetz. In einem solchen Fall muss die betroffene Person das Bundesgebiet unverzüglich oder bis zum Ablauf einer gesetzten Frist verlassen. Bei Nichterfüllung dieser Ausreisepflicht kann eine Abschiebung erfolgen, die vorgesehen ist, wenn die Person unerlaubt eingereist ist oder keinen Asylantrag stellen möchte.

Der Kontext der Migration in Europa

Im internationalen Vergleich bleibt die Fluchtmigration ein bedeutendes Thema. Laut dem UNHCR waren im Jahr 2023 etwa 117,3 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht, darunter 6,9 Millionen Asylsuchende. Die Flüchtlingsströme sind größtenteils auf Konflikte, Gewalt und gesellschaftliche Missstände zurückzuführen. So finden drei Viertel der Flüchtlinge Zuflucht in Staaten mit niedrigem oder mittlerem Einkommen, während weniger als 25 Prozent in wohlhabenderen Ländern untergebracht werden.

Die Ukraine-Krise hat eine signifikante Erhöhung der Asylzahlen auch innerhalb Europas zur Folge gehabt. Geflüchtete aus der Ukraine besitzen gemäß EU-Richtlinie 2001/55/EG einen speziellen, vorübergehenden Schutzstatus, was bedeutet, dass sie in der Regel keinen Asylantrag stellen müssen. In Deutschland ist die Anerkennungsquote für Asylanträge im Jahr 2023 mit 52 Prozent relativ hoch, während Länder wie Spanien und Rumänien weitaus niedrigere Quoten aufweisen.

Die Entwicklung der Asylanträge und der internationalen Migration erfordert von den Mitgliedstaaten der EU abgestimmte Maßnahmen. Es steht zu erwarten, dass Länder wie Deutschland, Frankreich und Italien, die 2023 die höchsten Zahlen an Erstanträgen verzeichneten, auch in Zukunft eine entscheidende Rolle in der Asyl- und Migrationspolitik spielen werden. Dabei ist die Situation in Griechenland, das 57.895 Anträge stellen musste, ebenfalls gravierend. Diese Daten verdeutlichen die Herausforderungen, vor denen Europa steht und unterstreichen die Notwendigkeit einer umfassenden und durchdachten Migrationspolitik.

Referenz 1
www.swr.de
Referenz 2
www.asyl.net
Referenz 3
www.destatis.de
Quellen gesamt
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