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Kampf um die Macht: Abwahlverfahren gegen Potsdams OB Schubert eingeleitet!

Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert sieht sich einem Abwahlverfahren gegenüber. Ein Antrag wurde gestellt, unterstützt von 38 Unterschriften, während der Hintergrund der VIP-Ticketaffäre weiter diskutiert wird.

Der Potsdamer Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) sieht sich einer erneuten Herausforderung gegenüber, nachdem ein zweiter Abwahlantrag gegen ihn in der Stadtverordnetenversammlung (SVV) fortgeführt wird. Dies berichtet rbb24. Hintergrund des Verfahrens sind die umstrittenen Umstände rund um die VIP-Ticketaffäre, bei der Schubert kostenlose Tickets zu verschiedenen Sportveranstaltungen entgegengenommen hat.

Das Abwahlverfahren ruht nicht nur auf der Kritik an Schuberts Amtsführung, sondern auch auf einer soliden gesammelten Unterstützung. Insgesamt 38 Unterschriften von Mitgliedern der SVV haben die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Antragstellung zur Absetzung erreicht. Laut Brandenburger Kommunalwahlgesetz sind für einen Abwahlantrag mindestens 29 Stimmen erforderlich, was somit erfüllt ist. Das Stadtparlament setzt sich aus 56 Abgeordneten zusammen, was die Stimmenanzahl für die Einbringung des Antrags noch deutlicher macht.

Das Verfahren und seine Folgen

Der geplante Abwahlantrag wird voraussichtlich in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22. Januar eingebracht. Zwischen der Antragstellung und dem Beschluss muss eine gesetzlich vorgeschriebene Frist von mindestens einem Monat liegen. Dies könnte bedeuten, dass die Beratung über die Abwahl bis spätestens drei Monate nach Antragstellung abgeschlossen sein muss.

Andreas Menzel, ein Stadtverordneter der Fraktion BVB/Freie Wähler, hat die Initiative zur Abwahl gestartet und wird Unterschriften zur Unterstützung des Antrags sammeln. Menzel plant, den Bürgerentscheid über die Abwahl gleichzeitig mit der Bundestagswahl im Frühjahr abzuhalten. Mehrere Fraktionen, darunter Die Andere und die CDU, prüfen derzeit ihre Unterstützung. Die Linke möchte zunächst die Ergebnisse der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abwarten.

Kritik und mögliche Konsequenzen

Die Opposition kritisiert die Amtsführung Schuberts und sieht eine klare Unfähigkeit zur Ausübung des Amtes. Schubert selbst steht vor der Entscheidung, ob er bei einem Abwahlverfahren zurücktreten oder den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ablehnen möchte. Ein Rücktritt würde jedoch zur Folge haben, dass er auf Gehalts- und Pensionsansprüche verzichten müsste.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Abwahlantrag sind im Brandenburger Kommunalwahlgesetz festgelegt. Dieses regelt mindestens die Anzahl der Stimmen, die für einen Abwahlantrag notwendig sind, und die Fristen, die zwischen Antragstellung und Beschluss liegen müssen. Ein Bürgerentscheid könnte ausgelöst werden, wenn eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Stadtparlament zustande kommt, was 39 von 55 Stadtabgeordneten entspricht.

In der aktuellen Situation scheinen die Fronten verhärtet, und die politische Zukunft Schuberts bleibt ungewiss. Zum aktuellen Stand der Ermittlungen, die zur Einstellung aufgrund von Geldauflagen führten, gibt es noch keinen abschließenden Konsens unter den Stadtverordneten. Das Verfahren zur Abwahl wird weiterhin hohe Wellen schlagen und könnte nicht nur die Politik Potsdams, sondern auch die künftige Amtsausübung von Schubert maßgeblich beeinflussen.

Für weitere Informationen zu den Hintergründen des Verfahrens und den gesetzlichen Rahmenbedingungen siehe auch maZ und bravors.

Referenz 1
www.rbb24.de
Referenz 2
www.maz-online.de
Referenz 3
bravors.brandenburg.de
Quellen gesamt
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