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Streit um Jugendfördermittel: Borgfelds Beirat geht vor Gericht!

Der Beirat Borgfeld hat rechtliche Schritte gegen die Mittelvergabe für die offene Kinder- und Jugendarbeit eingeleitet. Ziel ist eine gerechte Verteilung der Fördergelder zwischen Einrichtungen.

Der Streit um die Vergabe von Fördermitteln für die offene Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil Borgfeld hat zu einem rechtlichen Schritt des dortigen Beirats geführt. Dieser hat ein Gerichtsverfahren angestoßen, um die Entscheidung des Sozialzentrums Nord zu überprüfen. Der Beirat ist unzufrieden mit der Entscheidung, die dem Borgfelder Freizeitzentrum, das vom Deutschen Roten Kreuz getragen wird, Fördermittel in Höhe von 117.000 Euro für das Jahr 2025 zuweist.

Im Fokus des Konflikts steht die Jugendfarm der Hans-Wendt-Stiftung, die keine finanziellen Mittel erhalten soll. Der Beirat beantragt daher einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Bremen. Insbesondere Gernot Erik Burghardt, der FDP-Vertreter des Beirats und zugleich Anwalt, hat diesen Antrag initiiert. Ziel ist es, die zeitnahe Auszahlung der Gelder zu stoppen und eine Prüfung durch die Deputation der Bremischen Bürgerschaft zu erreichen.

Forderung nach gerechter Mittelvergabe

Der Borgfelder Beirat setzt sich dafür ein, dass auch die Jugendfarm in der Verteilung der Fördermittel berücksichtigt wird. Sollte dies nicht geschehen, erwägt der Beirat, die Stadtbürgerschaft in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Diese Dynamik zeigt die Wichtigkeit einer fairen und transparenten Mittelvergabe für die Jugendförderung im Ortsteil.

Die Richtlinie zur Förderung der stadtteilbezogenen Kinder- und Jugendarbeit in Bremen, die seit dem 18. Juni 2020 in Kraft ist, sieht eine Unterstützung für örtliche Träger der freien Jugendhilfe vor. Dies geschieht im Rahmen des Bremischen Kinder-, Jugend- und Familienförderungsgesetzes. Die Anträge auf Fördermittel sind an die verfügbaren Haushaltsmittel gebunden. Dabei müssen Regelungen gemäß der Landeshaushaltsordnung für Bewilligungen beachtet werden.

Struktur der Fördermittelvergabe

Um die Komplexität der Mittelvergabe zu verdeutlichen, stellt die Richtlinie verschiedene wichtige Punkte klar. Anträge über 50.000 Euro erfordern Wirtschaftspläne, während kleinere Vorhaben genügsamere Finanzierungspläne benötigen. Fördermittel können für Personalausgaben, Sachausgaben und Programmausgaben beantragt werden. Die Höchstvergütungen für verschiedene Tätigkeiten sind festgelegt und umfassen unter anderem:

Tätigkeit Höchstvergütung (pro Stunde)
Jugendliche 7,50 €
Studentische Kräfte 12,00 €
Sozialpädagogische Tätigkeiten 15,00 €
Externe Experten 25,00 €

Zusätzlich ist zu beachten, dass die Zuwendungsbescheide auf einer Fördervereinbarung basieren. Diese legen die geförderten Leistungen sowie den Ressourceneinsatz fest. Um die Qualifikation der Antragsteller sicherzustellen, müssen sie an der kleinräumigen Jugendhilfeplanung teilnehmen und ihre eigenen Mittel vorrangig einsetzen, was das Subsidiaritätsprinzip darstellt.

Gesamtüberblick über die Jugendförderung

Insgesamt spiegelt die derzeitige Kontroverse um die Jugendfördermittel in Borgfeld die Herausforderungen und Bedürfnisse in der stadtteilbezogenen Kinder- und Jugendarbeit wider. Die Rolle der Jugendfarm und ähnliche Einrichtungen ist entscheidend für die soziale Integration und Förderung von jungen Menschen. Umso wichtiger ist es, dass alle relevanten Akteure in den Entscheidungsprozess eingebunden werden und eine gerechte Mittelvergabe erfolgt, die den besonderen Gegebenheiten des Stadtteils Rechnung trägt.

Für weitere Informationen zu den Aktivitäten der Jugendfarm können Interessierte die Webseite der Hans-Wendt-Stiftung besuchen. Die Richtlinien zur Förderung sind detailliert auf der Seite der Bremischen Senatsverwaltung einsehbar.

Der Weser-Kurier berichtet weiter über die Entwicklungen in diesem Gebiet und die rechtlichen Schritte, die der Beirat ergreift.

Referenz 1
www.weser-kurier.de
Referenz 2
www.hans-wendt-stiftung.de
Referenz 3
www.transparenz.bremen.de
Quellen gesamt
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