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Wärmeplanung der Zukunft: Kommunen setzen auf klimaschonendes Heizen!

Die Universität Duisburg-Essen führt ein zukunftsweisendes Projekt zur klimaneutralen Wärmeversorgung in urbanen Gebieten durch. Erfahren Sie, wie innovative Heizsysteme die Energiewende fördern.

Am 6. Januar 2025 ist Deutschland angesichts der dramatischen Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen in der Heizenergie vor großen Herausforderungen und Veränderungen in der Wärmeversorgung. Rund 80 Prozent der Heizenergie stammen aus importierten Erdöl- und Erdgasquellen. Um diesem unhaltbaren Zustand entgegenzuwirken, hat der Deutsche Bundestag das Wärmeplanungsgesetz verabschiedet, das am 1. Januar 2024 in Kraft treten wird, begleitet von einer Novelle des Gebäudeenergiegesetzes.

Kommunen haben nun die Pflicht, bis 2026 beziehungsweise 2028, abhängig von ihrer Einwohnerzahl, Wärmepläne zu erstellen. Diese gesetzlichen Vorgaben sollen nicht nur die Planungssicherheit für die Städte und Gemeinden erhöhen, sondern auch einen klaren Rahmen für die Bürger, Unternehmen und Energieversorger schaffen, um die klimapolitischen Ziele bis 2045 zu erreichen. Das Wärmeplanungsgesetz legt Mindestziele für den Anteil erneuerbarer Energien in neuen Wärmenetzen fest und sieht vor, dass bis 2030 mindestens 50 Prozent der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral sein müssen.

Klimaneutrale Wärmeversorgung

Das Projekt „Klimaneutrale Wärme in industriell geprägten Ballungsräumen“ (KliWinBa), geleitet von Prof. Dr. Christoph Weber von der Universität Duisburg-Essen, spielt eine zentrale Rolle in der Umsetzung dieser Ziele. Es fokussiert die Analyse klimafreundlicher Heizsysteme in Duisburg und Gevelsberg und untersucht die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Wärmeversorgung in Mehrfamilienhäusern. Dabei sollen verschiedene Technologien bewertet werden, einschließlich der Emissionen und der Effizienz unter normalen sowie extremen Winterbedingungen.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf urbanen Herausforderungen wie dem Platzmangel für große Heiztechnologien und der Finanzierung in Gebieten mit niedrigen Immobilienpreisen. Projektpartner sind unter anderem Vonovia, AVU Serviceplus GmbH, Netze Duisburg und Stadtwerke Duisburg. Durch die Entwicklung eines Analyserasters soll die Investitionsentscheidung bezüglich Heiztechnologien unterstützt werden, während Empfehlungen zur Anpassung von Regularien und Förderbedingungen erarbeitet werden.

Markt und Förderung

Zukünftig wird auch die Fernwärmeversorgung eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Wärmepläne spielen. Derzeit profitieren etwa 14 Prozent der Haushalte in Deutschland von Fernwärme, die teilweise aus erneuerbaren Energiequellen gespeist wird. Das neue Gesetz fördert den Ausbau der Fernwärme und will die Umstellung auf erneuerbare Energien vorantreiben. Die Bundesregierung stellt hierfür bis 2028 insgesamt 500 Millionen Euro bereit, um unbürokratische Unterstützung für die Länder zu gewährleisten.

Die Verpflichtungen, die sich aus dem Wärmeplanungsgesetz ergeben, sind klar definiert. Großstädte müssen ihre Wärmepläne bis spätestens 30. Juni 2026 präsentieren, während kleinere Gemeinden bis zum 30. Juni 2028 Zeit haben. Diese Fristen gewährleisten, dass Deutschland auf dem richtigen Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung ist und somit seinen Teil zu den globalen Klimazielen beiträgt.

Insgesamt zeigt dieser umfassende Plan, wie wichtig es ist, dass alle Akteure – von Kommunen bis hin zu Energieversorgern – gemeinsam an einer klimaschonenden Wärmeversorgung arbeiten. Die anstehenden Maßnahmen sind entscheidend, um die Weichen für eine nachhaltige und zukunftsfähige Energiepolitik zu stellen.

Für weitere Informationen über das Wärmeplanungsgesetz und seine Auswirkungen auf die lokale Wärmeversorgung lesen Sie mehr auf Universität Duisburg-Essen, Bundesregierung und BMWSB.

Referenz 1
www.uni-due.de
Referenz 2
www.bundesregierung.de
Referenz 3
www.bmwsb.bund.de
Quellen gesamt
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