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Revolution im Personenstand: 200 Menschen nutzen neues Geschlechtseintragsgesetz

Rund 200 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern haben seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes ihren Geschlechtseintrag geändert. Erfahren Sie, was das für die Zukunft bedeutet.

In den letzten Monaten hat das neue Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Mecklenburg-Vorpommern für viel Aufsehen gesorgt. Seit dem Inkrafttreten am 1. November 2024 haben bereits etwa 200 Menschen in den sechs größten Städten des Bundeslandes von ihrem Recht Gebrauch gemacht, ihren Geschlechtseintrag zu ändern. Dieses Gesetz erlaubt es, den Geschlechtseintrag und Vornamen durch eine einfache Erklärung beim Standesamt zu ändern, ohne dass ein Gutachten, eine ärztliche Bescheinigung oder ein gerichtlicher Beschluss erforderlich ist, wie der Nordkurier berichtet.

Das SBGG, das das veraltete und verfassungswidrige Transsexuellengesetz von 1980 ersetzt, bietet eine grundlegende Vereinfachung für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen. Nach der Anmeldung der Änderung beim Standesamt muss eine dreimonatige Frist eingehalten werden, bevor die Erklärung eingereicht werden kann. Zu den vorgenommenen Änderungen zählen die Anpassung von männlich zu weiblich, von weiblich zu männlich oder zu divers sowie die vollständige Streichung des Geschlechtseintrags.

Aktuelle Zahlen aus den Städten

Die Zahlen, die bis Anfang Januar 2025 vorliegen, zeigen eine interessante Verteilung der Beantragungen. In Rostock wurden bis kurz vor Weihnachten 173 Anmeldungen verzeichnet, von denen bereits 88 Erklärungen abgegeben wurden. In Greifswald gab es 33 abgegebene Erklärungen, während Schwerin bis zur zweiten Dezemberwoche 24 Erklärungen und Neubrandenburg 20 vollzogene Erklärungen zu berichten hatten. Wismar und Stralsund verzeichneten insgesamt 23 und 11 Erklärungen.

  • Rostock: 173 Anmeldungen, 88 Erklärungen
  • Greifswald: 33 Erklärungen
  • Schwerin: 24 Erklärungen
  • Neubrandenburg: 30 Anmeldungen, 20 Erklärungen
  • Wismar: 23 Erklärungen
  • Stralsund: 11 Erklärungen

Recht auf Selbstbestimmung

Das SBGG basiert auf dem fundamentalen Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung, welches zur Menschenwürde gehört und die freie Entfaltung der Persönlichkeit fördert. Die Bundesregierung plant weiterhin, die umfassenden Rechte für transgeschlechtliche Personen in Deutschland zu stärken, indem das gesetzliche Verfahren für Geschlechtsänderungen vereinfacht wird. Ab 1. November 2024 können zudem geschlechtsangleichende Behandlungen vollständig von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, wie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz anmerkt.

Das SBGG sieht ebenfalls vor, dass Minderjährige bis 14 Jahren die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter benötigen, während junge Menschen ab 14 Jahren ihre Erklärung selbst abgeben können, jedoch auch hier die Zustimmung der Eltern erforderlich ist. Eine isolierte Änderung des Vornamens ohne Modifikation des Geschlechtseintrags ist jedoch nicht möglich.

Ausblick und Evaluierung

Die Bundesregierung schätzt, dass jährlich etwa 4.000 Änderungen nach dem SBGG vorgenommen werden könnten. Um sicherzustellen, dass das Gesetz die beabsichtigten Erleichterungen tatsächlich bietet, ist eine Evaluierung innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen. Der Schutz der Privatsphäre wird durch ein umfassendes Offenbarungsverbot für frühere Geschlechtseinträge und Vornamen berücksichtigt, wie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend betont.

Referenz 1
www.nordkurier.de
Referenz 2
www.bmj.de
Referenz 3
www.bmfsfj.de
Quellen gesamt
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