
Ab dem 1. Januar 2025 treten in Deutschland grundlegende Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungssystem in Kraft. Diese Reform zielt darauf ab, die finanziellen Belastungen für viele Bürger zu reduzieren, insbesondere durch eine Anpassung der Einkommensteuertarife und des Grundfreibetrags. Gleichzeitig sind jedoch auch höhere Sozialabgaben zu erwarten, was vor allem die mittleren und oberen Einkommensgruppen betrifft.
Wie die Remszeitung berichtet, wird der steuerliche Grundfreibetrag auf 12.084 Euro ansteigen. Dies bedeutet, dass Einkommen bis zu dieser Grenze von der Steuerpflicht befreit sind. Für Familien wird der Kinderfreibetrag um 60 Euro auf 6.672 Euro erhöht, wodurch auch das Kindergeld ab 2025 auf 255 Euro monatlich steigen soll. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, einkommensschwache Haushalte und Familien gezielt zu entlasten, um die Auswirkungen der sogenannten „kalten Progression“ abzuschwächen.
Steuerliche Entlastungen versus höhere Sozialabgaben
Trotz der geplanten Steuerentlastungen kündigt sich für viele Bürger eine finanzielle Mehrbelastung durch höhere Sozialabgaben an. Ab 2025 steigt beispielsweise der Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung von 1,7% auf 2,5% und der Beitrag zur Pflegeversicherung wird um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6% erhöht. Diese Anpassungen treffen vor allem die mittleren und oberen Einkommensgruppen. Laut dem Ökonomen Frank Hechtner kommt es hier zu einer durchschnittlichen Mehrbelastung von mehreren Hundert Euro jährlich.
Die Finanz.de stellt fest, dass bei einem Bruttomonatseinkommen von 5.500 Euro die jährliche Zusatzbelastung auf etwa 288 Euro ansteigt. Bei einem Gehalt von 15.000 Euro summiert sich die Belastung sogar auf bis zu 530 Euro. Damit wird deutlich, dass insbesondere Singles ohne Kinder und Alleinerziehende unter einem höheren Druck stehen, da die zusätzlichen Abgaben die angestrebten Steuerentlastungen weitgehend neutralisieren können. Familien mit höherem Einkommen, die vom Ehegattensplitting profitieren, könnten sogar eine Zusatzbelastung von nahezu 1.000 Euro erleben.
Fazit: Wer wird entlastet?
Die Regierung verspricht, dass insbesondere die unteren Einkommensgruppen von den Reformen profitieren werden. Singles ohne Kinder, die ein Bruttoeinkommen von 1.500 Euro nicht überschreiten, dürfen mit einer minimalen Entlastung von einem Euro jährlich rechnen. Alleinerziehende mit einem Kind erhalten Entlastungen bis 4500 Euro Bruttomonatseinkommen, während steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare mit zwei Kindern bis zu 100 Euro jährlich geschenkt bekommen können, sofern sie nicht mehr als 5.000 Euro monatlich verdienen.
Dennoch zeigt eine Analyse der Finanzen.net, dass in besonders hohen Gehaltsgruppen durchaus auch Entlastungen möglich sind. Bei einem Partner mit 15.000 Euro und dem anderen mit maximal 1.000 Euro Einkommen können eine Entlastung von bis zu 200 Euro realisiert werden. Letztlich bleibt abzuwarten, wie sich die neuen Regelungen im Alltag der Bürger auswirken werden und ob die erhoffte Entlastung tatsächlich eintritt oder ob die erhöhten Sozialabgaben einen größeren Schatten über die Steuerreform werfen.